Appell von IPPNW und Verbänden

IPPNW fordert vollen Krankenversicherungsschutz für alle Geflüchtete

Einen sofortigen vollumfänglichen Krankenversicherungsschutz für geflüchtete Menschen fordert der Verein „Internationale Ärzte zur Verhütung des Atomkrieges/ Ärzte in sozialer Verantwortung“ (IPPNW).

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Flüchtlinge in der Landeserstaufnahmestelle in Ellwangen. Die Ärzteorganisation IPPNW fordert, auch sie sofort vollumfänglich ins Sozialrecht einzubeziehen.

Flüchtlinge in der Landeserstaufnahmestelle in Ellwangen. Die Ärzteorganisation IPPNW fordert, auch sie sofort vollumfänglich ins Sozialrecht einzubeziehen.

© Stefan Puchner/dpa

Berlin. Gleiche sozialrechtliche Standards für alle in Deutschland lebenden Menschen verlangt der Verein „Internationale Ärzte zur Verhütung des Atomkrieges/ Ärzte in sozialer Verantwortung“ (IPPNW) zusammen mit 61 Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und Anwaltsverbänden. Anlass ist das seit dem 1. Januar 2023 geltende „Bürgergeld“, von dem Geflüchtete ausgeschlossen seien, so die Verbände in einer Mitteilung am Montag.

Statt des regulären Sozialrechts gelte für Asylsuchende und Personen mit Duldungsstatus weiterhin das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Sätze weit unter dem Existenzminimum und „entmündigende“ Sach- statt Geldleistungen seien die Regel. „Es kann nicht zweierlei Maß für die Menschenwürde geben“, heißt es in dem Appell.

Forderung: Alle Geflüchtete voll krankenversichern

Für alle in Deutschland müsse es das gleiche Recht auf Sozialleistungen geben. Das AsylbLG gehöre abgeschafft. Geflüchtete müssten in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung einbezogen werden.

Dabei sei sicherzustellen, dass auch Menschen ohne Papiere jederzeit ohne Angst vor Abschiebung Zugang zum Gesundheitssystem haben. Auch müsse ein Anspruch auf Sprachmittlung bei Inanspruchnahme von Leistungen im Gesundheitswesen verankert werden.

Keine Unterschiede zwischen Herkunftsländern

„Die Gesundheitsversorgung ist ein unabdingbares Menschenrecht und verlangt wie das Recht auf Sozialleistungen einen ungehinderten Zugang zu einer gleichen Regelversorgung für alle Menschen. Geflüchtete aller Herkunftsländer dürfen nicht durch eine unterschiedliche Versorgung von dieser Versorgung ausgeschlossen werden," erklärte IPPNW-Vorstandsmitglied Robin Maitra.

Deutschland habe bei der Versorgung Geflüchteter aus der Ukraine gezeigt, dass die gesundheitliche und soziale Versorgung in einem Regelsystem möglich und machbar sei. Diese Gleichheit müsse für Geflüchtete aller Herkunftsländer gelten. (juk)

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