Gesetzliche Krankenkassen

Streit um GKV-Sparpaket: Bundesregierung bietet Kompromiss an

Die Hängepartie um das Sparpaket für die Krankenkassen könnte ein Ende haben. Kurz bevor der Vermittlungsausschuss am Mittwochabend tagt, kommt die Bundesregierung den Ländern entgegen.

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Berlin. Der Weg zu einer Einigung über das GKV-Sparpaket ist gebahnt: Am Dienstag hat die Bundesregierung den Entwurf einer Protokollerklärung vorgelegt, die die Beratungsgrundlage für die Mitglieder des Vermittlungsausschusses am Mittwochabend bilden dürfte.

In dem Papier, das der Ärzte Zeitung vorliegt, geht es im Kern um die sogenannte Meistbegünstigungsklausel für die Vergütung von Krankenhäusern, die im kommenden Jahr ausgesetzt werden soll. Davon verspricht sich die Bundesregierung Einsparungen in Höhe von 1,8 Milliarden Euro zu Gunsten der Gesetzlichen Krankenversicherung.

Dieser Schritt geht den Bundesländern zu weit – im November zogen sie die Notbremse und riefen den Vermittlungsausschuss an. Das Angebot der Bundesregierung betrifft nun die Folgewirkungen des Sparpakets im Jahr 2027: Durch die sogenannte Basiswirksamkeit hätte sich der Spareffekt im kommenden Jahr in den Folgejahren fortgesetzt. Das soll nun verhindert werden.

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Und zwar dadurch, dass „die Landesbasisfallwerte für die somatischen Krankenhäuser und die Budgets der psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser für das Jahr 2026 als Ausgangsbasis für die Vereinbarung der Vertragspartner für das Jahr 2027 um 1,14 Prozent“ angehoben werden.

Damit werde „sowohl die Begrenzung des Veränderungswerts 2026, als auch die von den Vertragspartnern auf Bundesebene zu vereinbarende Tariferhöhungsrate für 2026 berücksichtigt“, heißt es in der Protokollnotiz.

Auswirkungen auf die Zusatzbeiträge sind unklar

Umgesetzt werden soll diese Regelung im Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege, und zwar durch einen entsprechend geänderten Passus im Krankenhausentgeltgesetz.

Eine analoge Anpassung für psychiatrische und psychosomatische Kliniken soll „unverzüglich“ erfolgen, indem die Änderung der Bundespflegesatzverordnung an ein fachfremdes Gesetzgebungsverfahren angedockt wird.

Binden lassen will sich die Bundesregierung durch diese Kompromisslinie nicht: Die kurzfristige Sparaktion schaffe „kein Präjudiz für die Arbeit der Finanz-Kommission Gesundheit“, wird in dem Papier betont.

Unmittelbare Wirksamkeit für die Zusatzbeiträge im kommenden Jahr dürfte die erhoffte Einigung mutmaßlich nicht mehr haben. Macht der Vermittlungsausschuss am Mittwochabend den Sack zu, dann müsste der Bundesrat am Freitag noch einen Haken an die Einigung machen.

Grünen-Fraktion: Probleme werden nur verschoben

Freilich: Die entscheidenden Verwaltungsratssitzungen der Krankenkassen haben in diesen Tagen überwiegend bereits stattgefunden. Und die Information der Mitglieder über den kassenindividuellen Zusatzbeitrag erfolgt schriftlich – ein Vorgang, der einen wochenlangen Vorlauf benötigt.

Scharfe Kritik an der absehbaren Einigung im Vermittlungsausschuss äußerte die Grünen-Fraktion. „Der Vermittlungsausschuss zum GKV-Finanzstabilisierungspaket birgt keine Lösung für die Unterfinanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern verschiebt nur die Probleme auf die kommenden Jahre“, sagte Linda Heitmann, Mitglied im Bundestag-Gesundheitsausschuss. (hom/fst)

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