Korruption

Ärzteverbände wehren sich gegen Diffamierung

Veröffentlicht:

BERLIN. Ärztliche Spitzenverbände haben Politiker und gesetzliche Krankenkassen dazu aufgefordert, Ärzte beim Thema Korruption nicht länger unter Generalverdacht zu stellen.

In einer gemeinsamen Resolution fordern 15 ärztliche Verbände, zu einer sachlichen Diskussion zurückzukehren.

"Ärzte halten sich an Recht und Gesetz - dies ist und bleibt die Regel und nicht die Ausnahme", heißt es darin.

Die Unterzeichner der Resolution setzen sich zudem für eine vollständige Aufdeckung und eine angemessene Ahndung von Korruptionsfällen ein: "Wir verurteilen jegliche Form der Korruption!"

Vor allem müsse jedoch die Überregulierung im Gesundheitswesen abgeschafft werden: Wie kein anderer Beruf sehe sich der Arzt einer unüberschaubaren Zahl gesetzlicher und untergesetzlicher Regelungen gegenüber.

Zu den Unterzeichnern zählen unter anderem die Bundesärztekammer, die KBV, der Marburger Bund, der Deutsche Hausärzteverband sowie Medi Deutschland und der Hartmannbund. (sun)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 25.02.201315:57 Uhr

Der Teufel steckt im Detail!

Zitiert werden sollte allerdings auch, was diese Resolution ärztlicher Spitzenverbände selbst konterkariert: „Wir fordern Politik und insbesondere die Kostenträger dazu auf, die aus Einzelfällen abgeleitete Desavouierung eines ganzen Berufsstandes zu beenden und zu einer sachlichen Diskussion zurückzukehren,“ heißt es dort.

Wenn man als Mitunterzeichner einer gemeinsamen Resolution von BÄK bzw. KBV auch und gerade zum heiklen Thema Korruption in Öffentlichkeit und Medien Gehör oder eventuell Verständnis finden will, ist es wenig zielführend, mit unverständlichen Fremdwörtern zu jonglieren. Die Formulierung "aus Einzelfällen abgeleitete Desavouierung" ist für alle GKV-Versicherten wohl kaum verständlich.

Da der Bundesgerichtshof (BGH) den strafrechtlichen Vorwurf der Vorteilnahme und Bestechlichkeit wegen f e h l e n d e r Amtsträgerschaft oder Beauftragung durch die GKV-Kassen bei Vertragsärzten grundsätzlich verneinen musste, konnten die diesbezüglichen Paragrafen des Strafgesetzbuches (StGB) juristisch keine Anwendung finden. Wir Vertragsärzte/-innen sind genauso zu betrachten wie Anwälte, Architekten, Handwerksmeister, Makler, Versicherungs- und Handelsvertreter, Agenturen etc., die selbstständig arbeiten.

Abrechnungsbetrug und anderes strafbares ärztliches Verhalten wird derzeit umfassend straf-, zivil- und berufsrechtlich geahndet. Die Vorteilnahme und –gewährung zwischen a l l e n Leistungsanbietern ist im Sozialgesetzbuch (SGB V) verboten. Interessanterweise Rabatt-, Monopol- und Knebelverträge seitens der Gesetzlichen Krankenkassen n i c h t.

Weshalb dann diese hysterischen Selbstbezichtigungskampagnen in der verfassten Ärzteschaft? Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern lachen sich entweder darüber kaputt oder sitzen es einfach wie unsere Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel, aus!

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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