Anthroposophen: Misteltherapie nicht vor dem Aus

BERLIN (fst). Der Dachverband Anthroposophische Medizin in Deutschland (DAMiD), in dem 17 Mitgliedsorganisationen zusammengeschlossen sind, warnt vor einer Einschränkung der therapeutischen Vielfalt.

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Der Verband verweist dazu auf die seit Kurzem vorliegende schriftliche Begründung eines Urteils des Bundessozialgerichts vom Mai 2011.

Gegenstand des jahrelangen Verfahrens war die Frage, inwieweit das Bundesgesundheitsministerium inhaltlich Einfluss auf Arzneimittel-Richtlinien nehmen darf, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss formuliert werden.

Im Mai hatten die BSG-Richter entschieden, dass der GBA das Recht habe, die Erstattung der Misteltherapie auf die palliative Behandlung zu beschränken.

Palliativ ja, adjuvant nein

Zwar sieht der DAMiD in der schriftlichen Urteilsbegründung eine "negative Tendenz zur Erstattungsfähigkeit" der anthropsophischen Misteltherapie, weist aber Medienberichte zurück, wonach das Urteil das "Aus" für die Erstattung bedeute.

"Nach wie vor sind Mistelpräparate in der palliativen Therapie ungefährdet kassenärztlich verordnungsfähig", teilt der Verband mit. Dagegen sei die Verordnungsfähigkeit in der adjuvanten Therapie "zurzeit akut gefährdet".

Der Verband sieht damit das "in Deutschland gültige Gebot, die therapeutische Vielfalt zu achten, geschwächt". Denn das BSG habe explizit darauf hingewiesen, dass Ärzte sich nicht mehr auf einen Vertrauensschutz berufen können, wenn sie auch nach der Urteilsveröffentlichung die Misteltherapie auf Kassenrezept verordnen.

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