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Apotheker erwarten hohen Beratungsaufwand

Der Start der neuen AOK-Rabattverträge bringt Mehrarbeit für Apotheken. Patienten wurden daher über künftige Präparatewechsel informiert.

Ruth NeyVon Ruth Ney Veröffentlicht:
Verwirrung ist programmiert, erhält ein Patient eine andere Arznei als die verordnete.

Verwirrung ist programmiert, erhält ein Patient eine andere Arznei als die verordnete.

© Foto: imago

Aus den Erfahrungen mit den bisherigen Rabattverträgen wissen Apotheker, wie leicht es zu Verunsicherungen kommen, wenn ein Patient nicht mehr sein gewohntes Präparat, sondern ein anderes, rabattiertes Medikament erhält. "Die Packung des neuen Produkts sieht anders aus, und auch Farbe und Form der Tabletten oder Kapseln können variieren. Insbesondere für ältere Patienten ist die Umstellung zu Beginn häufig nicht einfach", so Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins. Für einige Patienten kann ein Präparatewechsel auch bedeuten, dass wieder eine Zuzahlung von fünf bis zehn Euro nötig ist. Teilweise gelten bisher zudem zwischen den Landes-AOKen unterschiedliche Befreiungsregelungen.

Viele Apotheker haben sich auf solche Situationen eingestellt "Seit Bekanntgabe der Zuschläge für die einzelnen Wirkstoffe strukturieren wir unser Lager um, damit wir beim neuen AOK-Rabattvertrag von Anfang an lieferfähig sind", berichtet Thomas Zeitner, Inhaber der Cäcilien-Apotheke in Eichenbühl. Auch Informationsmaterial für die AOK-Patienten sei im Vorfeld ausgegeben worden. "Trotzdem werden die Reaktionen der Kunden vermutlich wieder von Verständnis über Resignation bis zu Wut über die erneute Umstellung reichen", erwartet er. Gerade ältere Patienten, solche mit Polymedikation oder Kunden mit Verständnisproblemen benötigten nun verstärkt Beratung. Zeitner begrüßt daher die Vereinbarung zwischen dem Bayerischen Apothekerverband und der AOK Bayern.

Danach erhält er einen Compliancebonus in Höhe von 65 Cent bis zu einem Euro pro gewechseltem Präparat. Von Juni bis September erhalten zudem Apotheker in Sachsen und Thüringen eine Honorierung für die Umsetzung der Rabattverträge. Vereinbart wurde ein Monatsbetrag zwischen 100 und 150 Euro. Honorierungen sind auch mit anderen AOKen im Gespräch.

Patienten können neue Rabattarznei verweigern

"Trotzdem werde ich eine Substitution nur dann durchführen, wenn ihr keine pharmazeutischen Gründe entgegenstehen", betont Zeitner. Wie bisher haben Apotheker die Möglichkeit, bei pharmazeutischen Bedenken, die sich etwa beim Austausch kritischer Arzneistoffe (Beispiel Schilddrüsenhormone) oder spezieller Applikations-/Anwendungsformen (Inhalatoren) ergeben können, Patienten statt des Rabattarzneimittels ihr gewohntes Präparat zu geben.

In diesem Fall muss eine Sonderpharmazentralnummer auf das Rezept gedruckt und eine Begründung notiert werden. Die Regelung gilt auch, wenn ein rabattiertes Präparat nicht lieferbar ist und - nun neu -, wenn ein Patient trotz intensiver Beratung eine Umstellung ablehnt. Ist Aut idem angekreuzt, gilt stets die Verpflichtung, genau das verordnete Präparat abzugeben. Werden Vertragsarzneimittel - abgesehen von diesen Ausnahmen - nicht abgegeben, müssen Apotheken sonst nach Ablauf der Friedenspflicht Ende Juni mit Retaxationen rechnen.

Ausnahmen von der Rabattpflicht

Eine rabattierte Arznei kann gegen ein anderes Präparat ausgetauscht werden bei:

  • pharmazeutischen Bedenken des Apothekers,
  • Nicht-Lieferfähigkeit des Rabatt-Präparates,
  • hartnäckiger Verweigerung des Patienten.

Lesen Sie dazu mehr: Special Rabattverträge

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