Ob Praxisausflug oder Sommerfest
Wann die gesetzliche Unfallversicherung bei Betriebsveranstaltungen greift
Auch bei Veranstaltungen außerhalb der Praxisräume und außerhalb der Arbeitszeiten springt im Fall der Fälle die gesetzliche Unfallversicherung ein. Diese Voraussetzungen müssen allerdings erfüllt sein.


