Arzneien aus Klinikapotheken werden billiger

DRESDEN (tt). Die sächsischen Krankenkassen haben mit der Krankenhausgesellschaft des Landes und dem Sächsischen Krankenhausapotheker-Verband Preisnachlässe bei Arzneimitteln in Krankenhausapotheken ausgehandelt. Damit sollen Kassenausgaben gesenkt werden.

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"Wir versprechen uns einen spürbaren Einfluss auf die Dynamik der Ausgabenentwicklung", erklärte die sächsische vdek-Chefin Silke Heinke.

Der neue Vertrag regelt die Abgabe verordneter Arzneimittel durch die Krankenhausapotheken an Versicherte in Klinikambulanzen und tritt rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft.

Im vergangenen Jahr wurden laut vdek im Freistaat Arzneimittel im Wert von 2,2 Milliarden Euro verordnet. Gegenüber 2009 bedeute das eine Steigerung von 4,3 Prozent. Arzneimittel seien nach der stationären Behandlung der zweitgrößten Ausgabenposten der gesetzlichen Kassen.

Arzneimittelgesetz macht Neuregelung nötig

Die Neuregelung mit den Krankenhausapotheken wurde durch die Novellierung des Arzneimittelgesetzes im Jahr 2009 nötig. Das Gesetz verpflichtet Krankenhausapotheken, den Krankenkassen auf Anforderung die Bezugsquellen und die Einkaufspreise der Arzneimittel mitzuteilen.

Die vdek Sachsen betonte, dass der jetzige Vertragsabschluss möglich wurde, "weil beide Seiten zu Kompromissen bereit waren".

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Kosten und Nutzen

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