Arzt scheitert mit Anfechtung der Vertreterwahl
OLDENBURG/HANNOVER (cben). Der Wahlprüfungsausschuss in Niedersachsen hat den Einspruch eines Internisten gegen die letzte VV-Wahl im Land zurückgewiesen. Der Internist Dr. Ludwig Grau hatte den Auszählungsmodus bei der VV-Wahl angezweifelt.
Der Ausschuss habe sich bei seiner Zurückweisung des Einspruchs "maßgeblich an der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes zu Sitzungsverteilungsverfahren im Rahmen einer Verhältniswahl orientiert", teilte die Vorsitzende des Prüfungsausschusses Eva-Maria Wehebrink auf Anfrage mit.
Tatsächlich hatte auch Grau nicht behauptet, die Wahl sei illegal. Er hatte vielmehr eingewandt, dass das Ergebnis der Wahl dem Wählerwillen widerspreche (wir berichteten). Wäre in Niedersachsen statt nach der Methode von Hare-Niemeyer nach dem Verfahren von D'Hondt ausgezählt worden, wäre die Wählergruppe gemäß ihrer tatsächlichen Anteile der Stimmen in der VV vertreten, argumentierte Grau.
So ist ein Kandidat, der auf dem zweiten Platz seiner Liste stand, nicht in der VV vertreten, obwohl er mehr Stimmen erhalten hat, als der Kandidat eines Einzelwahlvorschlages, der allein auf einer Liste stand. "Das widerspricht eklatant der Grundvorstellung der Verhältniswahl, dass alle Wählergruppen gemäß dem Anteil ihrer Wählerstimmen im Parlament vertreten sein sollen", hatte Grau der "Ärzte Zeitung" gesagt.
Grau wollte, dass die Wahl "kurz und schmerzlos für ungültig" erklärt werde. Diesem Votum ist der Ausschuss nicht gefolgt. "Ich gehe davon aus, dass der Bescheid über die Zurückweisung des Einspruchs im Laufe der kommenden Woche den Einspruchsführern bekannt gegeben werden kann", so Wehebrink.