Arzt ficht die VV-Wahl in Niedersachsen an

Ein Internist aus Oldenburg hält den Auszählungsmodus bei der VV-Wahl für fragwürdig und sieht den Wählerwillen als verletzt an.

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OLDENBURG (cben). Nach der Wahl ist vor der Wahl: In Niedersachsen hat der Internist Dr. Ludwig Grau gegen die Wahl zur neuen Vertreterversammlung (VV) Einspruch eingelegt. Der Grund: Die Wählergruppen seien nicht gemäß ihrer Anteile an den Wählerstimmen in der neuen VV vertreten, wie es das Verhältniswahlrecht vorschreibe, erklärte Grau in einem Brief an die KV Niedersachsen.

So hätten zum Beispiel im Wahlkreis Verden drei von vier angetretenen Listen einen Sitz in der VV errungen. Laut Grau dürfte aber die Liste drei, eine Liste mit nur einem Kandidaten, eigentlich keinen Vertreter in das Gremium schicken. Erstens habe Liste eins viermal so viele Stimmen wie Liste drei. Liste eins müsse deshalb nicht nur ihren Spitzenkandidaten, sondern auch ihren zweiten Mann nach Hannover schicken dürfen. Zweitens habe eben dieser Kollege auf dem zweiten Listenplatz, es handelt sich um Dr. Gerd-Dieter von Koschitzky, alleine mehr Stimmen auf sich vereinigen können, als der Einzelwahlvorschlag Liste drei.

"Herr Dr. von Koschitzky wurde als zweiter Kandidat Wahlvorschlag 1 mit 56 Stimmen nicht gewählt, obwohl er mehr Stimmen als die gesamte Liste 3 (sogenannter Einzelwahlvorschlag) mit 55 Stimmen hat", schreibt Grau. "Das widerspricht eklatant der Grundvorstellung der Verhältniswahl, dass alle Wählergruppen gemäß dem Anteil ihrer Wählerstimmen im Parlament vertreten sein sollen."

Das Vorgehen sei zwar mathematisch nach dem Verfahren von Hare-Niemeyer richtig, "widerspricht aber dem demokratischen Verständnis und vor allem dem Wählerwillen." Wäre statt nach der Methode von Hare-Niemeyer nach dem Verfahren von D'Hondt ausgezählt worden, wäre der erfolgreiche Einzelkandidat von Liste 3 abgeschlagen auf Platz sieben gelandet - und damit nicht in der VV, so Grau.

Die Verhältniswahl unter Auszählung von Hare-Niemeyer sei "für so kleine Wahlbezirke wie in Niedersachsen nicht anwendbar".

Schützenhilfe erhält der Oldenburger Internist vom Hamburger Anwalt und ehemaligen Staatsrat und Landeswahlleiter, Walter Wellinghausen. "Laut Bundesverfassungsgericht und Bundessozialgericht muss bei einer Wahl jede Stimme gleichgewichtig sein", sagte Wellinghausen der "Ärzte Zeitung".

Das Vorgehen sei verfassungsrechtlich problematisch. Die Beschlüsse der neuen VV in Hannover wären nach Wellinghausens Ansicht "ungültig".

KVN-Sprecher Detlef Haffke erklärte, ein Wahlprüfungsausschuss werde die Einwände prüfen. Ludwig Grau meint, die alte VV sollte die Wahl ihrer Nachfolger für ungültig erklären, "kurz und schmerzlos".

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