Arztbesuch gehört nicht zum Pflegeaufwand

KASSEL (mwo). Der oft hohe zeitliche Aufwand bei der Pflege von Familienangehörigen wirkt sich nur zu geringen Teilen als Steigerung auf die Rente aus. Angerechnet wird nur der Zeitaufwand für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung, urteilte kürzlich das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.

Veröffentlicht:
Wer pflegebedürftige Angehörige zum Arzt begleitet, erhält dadurch keine höhere eigene Rente.

Wer pflegebedürftige Angehörige zum Arzt begleitet, erhält dadurch keine höhere eigene Rente.

© bilderbox / fotolia.com

Laut derzeitigem Gesetz bekommen privat Pflegende eine Rentengutschrift, wenn sie einen Angehörigen mindestens 14 Stunden in der Woche pflegen und nicht gleichzeitig mehr als 30 Wochenstunden arbeiten. Die dafür fälligen Rentenbeiträge bezahlen die Pflegekassen. Wie bei der Pflege-Einstufung berücksichtigen sie dabei in der Regel aber nur die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung.

Im Streitfall, über den das Bundessozialgericht urteilte, kümmerte sich die Mutter um ihren pflegebedürftigen Sohn. Die Pflegekasse hatte keine Rentenbeiträge gezahlt, weil nach Ansicht der Pflegekasse mit Grundpflege und Hauswirtschaft die Untergrenze von 14 Stunden nicht erreicht war. Die Mutter verlangte nun trotzdem eine höhere Rente. Sie verwies auf den großen allgemeinen Zeitaufwand, etwa auch für die Begleitung zum Arzt.

Doch derlei zählt nicht mit, urteilte das BSG. Die Rentengutschriften seien eine Leistung der Pflegeversicherung und damit auf die dort berücksichtigte Pflege beschränkt. Zudem lasse sich der Umfang ergänzender Pflegeleistungen kaum feststellen und von normaler familiärer Zuwendung abgrenzen.

Urteil des Bundessozialgerichts, Az: B 12 R 6/09 R

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Einstufung in den Pflegegrad

Pflegebegutachtung: Wann hausärztlicher Rat gefragt ist

Exklusiv-Umfrage der Ärzte Zeitung

Baustelle Gesundheitspolitik: Was muss 2026 angegangen werden?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Der positive Jahresrückblick

Diese guten Nachrichten gab es 2025 im Gesundheitswesen

Nachbeobachtung über 20 Jahre

Benigne Multiple Sklerose bleibt wohl meist langfristig stabil

Lesetipps
Eine Person hält drei Figuren in den Händen

© Suriyo/stock.adobe.com

Man kann nicht nicht führen

Mitarbeiterführung in der Arztpraxis: Tipps für Praxisinhaber