Auch Fachärzte müssen Abschlag für BEK-Vertrag finanzieren
SIEBENLEHN (dür). Die KV Sachsen kann den Ein-Prozent-Abzug von der Gesamtvergütung für Integrationsverträge im Fall des Barmer Hausarztvertrages nicht ausschließlich aus dem Hausarzttopf entnehmen. Ebenso wenig kann sie die Ärzte per Satzung verpflichten, ihre Teilnahme an der integrierten Versorgung an die KVS zu melden.