Sozialgericht Dresden
Eilbeschluss: Krankenkasse muss Patientin weiterhin Cannabisblüten erstatten
Wurde die Verordnung von Cannabisblüten durch die Krankenkasse genehmigt , handelt es sich dabei um einen Dauerverwaltungsakt. Daher gilt die Erstattungspflicht der Kasse auch über den aktuellen Blüten-Ausschluss aus der GKV zunächst weiter.






