Abschlag gilt bis Ende März 2027
RSV-Beratung: EBM-Ziffer 01943 ist nicht mehr abrechenbar
Die Solo-Beratung zur RSV-Prophylaxe kann ab sofort nicht mehr abgerechnet werden. Die Punktekürzung bei der EBM-Ziffer 01941 gilt noch länger. Und der GBA betont erneut, dass die Gabe von monoklonalen Antikörpern keine RSV-Schutzimpfung ist.











