Zwangszuweisung

Augenarzt verklagt KV

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GOTHA. Ein Augenarzt in Thüringen hat die KV vor dem Sozialgericht verklagt, weil diese dem Mediziner zwangsweise Patienten zur Behandlung zugewiesen hatte. Zuvor hatten Patienten vergeblich versucht, einen Termin in der Praxis zu erhalten. Der betroffene Augenarzt hält die Zwangszuweisung für unrechtmäßig. Hintergrund ist die Misere in der augenärztlichen Versorgung in Thüringen. Viele Praxen nehmen keine Patienten mehr an und begründen dies mit Überlastung. (dpa)

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Kommentare
Robert Künzel 26.09.201613:40 Uhr

Einer der interessantesten Prozesse, denn...

sollte der Kollege gewinnen, dann wäre dies ein Sieg für die echte Freiberuflichkeit. Aber auch der gegenteilige Fall zöge wohl weite Kreise, denn man muss sich schon fragen, ob bei einer gerichtlichen Bestätigung einer zwangsweisen Behandlungsübernahme nicht endgültig die Grenzen der Scheinselbständigkeit für Vertragsärzte überschritten werden.
Welche Folgen zöge das eigentlich nach sich ? Die KV würde dann wohl sozialrechtlich als Arbeitgeber der Vertragsärzte gelten, mit allen dazugehörigen Rechten aber eben auch PFLICHTEN (!). Ich wage eine kleine Prognose: Der Prozeß wird platzen und irgendein "Vergleich" abgeschlossen, kein Richter wird eine so fundamentale Frage an Stelle der eigentlich zuständigen politischen Entscheidungsträger klären wollen. Ich blicke trotzdem gespannt nach Thüringen.

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