BÄK für Korrekturen beim Gendiagnostik-Gesetz
BERLIN (fst). Licht und Schatten sieht die Bundesärztekammer im Gesetzentwurf zur Gendiagnostik, den der Bundestag gestern in erster Lesung beraten hat. Positiv seien unter anderem der Arztvorbehalt bei prädiktiven genetischen Untersuchungen, die Freiwilligkeit der Teilnahme an solchen Untersuchungen oder das Recht auf Nichtwissen. Problematisch seien unter anderem Regelungen zur Qualitätssicherung, "die weit in das ärztliche Berufsrecht hinreichen", bemängelte BÄK-Präsident Professor Jörg-Dietrich Hoppe.