BDI-Spitze: Gang vor den Kadi beschlossene Sache

WIESBADEN (vdb). Die Führungsspitze des Berufsverbandes Deutscher Internisten (BDI) wird gegen die Änderungen des Paragrafen 73 b (SGB V) "alle Rechtsmittel ausschöpfen". Darauf hat sich nach Angaben von BDI-Präsident Dr. Wolfgang Wesiack der erweiterte Vorstand am vergangenen Wochenende einstimmig verständigt.

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Der Vorstand missbillige damit die Entscheidung des Bundestages, wonach Krankenkassen verpflichtet werden, Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung in erster Linie mit Verbänden abzuschließen, die mindestens die Hälfte der an der Versorgung teilnehmenden Allgemeinmediziner vertreten. Unterstützt werde der BDI in seinem Vorhaben durch den Berufsverband hausärztlich tätiger Internisten und den Hartmannbund, sagte Wesiack im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".

Weiter heißt es in der Resolution: Die Koalition habe mit ihrer Entscheidung nicht nur den gewünschten Wettbewerb im Gesundheitswesen ad absurdum geführt, sondern auch den Sicherstellungsauftrag der KV durch "das Monopol eines privatrechtlichen Vereins, nämlich des Hausärzteverbandes", ersetzt.

Darüber hinaus weist die BDI-Führungsspitze das Ergebnis der Nachverhandlungen im Bewertungsausschuss vom 23. Oktober als "völlig unzureichend" zurück. In dieser Sitzung wurden die Honorarzuschläge für das nächste Jahr auf Drängen der KVen Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein umverteilt. Die Devise "gleiches Honorar für gleiche Leistungen" werde immer noch vernachlässigt. Dabei kritisiert der BDI ebenfalls, dass der vor wenigen Monaten beschlossene Punktwert in Höhe von 3,5058 auf nur noch 3,5001 Cent reduziert wurde.

Schließlich beschloss der Vorstand eine intensivere Zusammenarbeit zwischen BDI und Marburger Bund (MB). Ein erstes Treffen mit MB-Chef Rudolf Henke sei sehr positiv verlaufen. "Es gibt hier viele gemeinsame Interessen", so Wesiack.

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