Angebot wird verlängert
Vermittlungsgebühr für Terminservicestellen in Bremen geht weiter
Um die hausärztliche Versorgung in sieben Bremer Stadtteilen zu fördern, gibt es auch künftig einen Zuschlag von bis zu 70 Euro für Vermittlungsfälle der Terminservicestelle. Das Angebot kommt gut an.
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Die Förderung erfolgt über die TSS-vermittelten hausärztliche Patienten und durch einen Zuschlag auf die Zusatzpauschale für Hausärzte.
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Bremen. In sieben ausgewählten Stadtteilen Bremens gibt es ab seit Oktober 2022 einen Zuschlag von bis zu 70 Euro für Vermittlungsfälle der Terminservicestelle (TSS). Die Vereinbarung mit den Kassen wurde jetzt erneut verlängert. Das teilt die KV Bremen (KVHB) mit. Mit der Initiative soll nicht nur der Zugang neuer Patienten in hausärztliche Praxen erleichtert, sondern auch die hausärztliche Niederlassung generell gefördert werden. „Das Angebot wird von den betroffenen Hausärzten gerne wahrgenommen, sagte KVHB-Sprecher Christoph Fox der Ärzte Zeitung, auch wennn es „noch nicht auf die Versorgung durchschlägt“.
Ziel sei es, die hausärztliche Niederlassung in diesen Stadtteilen zu fördern und andererseits den Zugang von neuen Patienten in eine hausärztliche Praxis in diesen Stadtteilen zu erleichtern, so die KVHB. Die Patienten sollen im Anschluss dauerhaft in den Patientenstamm der zu fördernden Praxis aufgenommen werden.
Versorgungsgrad weniger als 85 Prozent
Stadtteile, die einen Versorgungsgrad von weniger als 85 Prozent aufweisen, werden im Rahmen der Initiative gesondert gefördert: Die Versorgungsgrade wurden zu diesem Zweck stadtteilbezogen ermittelt. Der Versorgungsgrad bewegt sich hier zwischen 76,5 Prozent (Woltmershausen) und 54 Prozent (Oberneuland).
Die Förderung erfolgt über die TSS-vermittelten hausärztliche Patienten und durch einen Zuschlag auf die Zusatzpauschale „TSS-Terminvermittlung“ für Hausärzte in den Quartalen 1/2026 bis 4/2026.
Der hausärztlichen Gebührenordnungsposition 03010 wird je TSS-Vermittlung für Hausärzte mit Zulassung in den ausgewählten Stadtteilen ein Zuschlag in Höhe von maximal 70,00 Euro zugesetzt (GOP 99007). Voraussetzung für die Zusetzung des Zuschlags (GOP 99007) durch die KVHB ist die Kennzeichnung des Falls durch die hausärztliche Praxis in der Abrechnung.
Keine Auswirkungen auf extrabudgetäre Zuschläge
Die extrabudgetären Zuschläge von bis zu 50 Prozent auf die Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale in Abhängigkeit von der Anzahl der Tage ab Kontaktaufnahme des Versicherten zur TSS bis zum Tag der Behandlung werden durch diese Regelung nicht berührt, so die KVHB. Die abgestaffelte Vergütung der TSS-Zuschläge hat keine Auswirkungen auf die Höhe des Zuschlags.
Der maximal von den Krankenkassen für die Zuschläge zur Verfügung gestellt Beitrag beläuft sich auf 250.000 Euro per anno. Die Vereinbarung wird jährlich überprüft und gegebenenfalls verlängert.
Mit der Förderung soll ein Anreiz geschaffen werden, sich speziell in den fraglichen Stadtteilen hausärztlich niederzulassen, begründet die KVHB den Schritt. „Gleichzeitig wird die Mehrarbeit der dort aktuell tätigen Hausarztpraxen finanziell kompensiert.“ Durch die Kopplung an den TSS-Vermittlungsfall soll dies ausschließlich den Patientinnen und Patienten ohne eine aktuelle versorgende Hausarztpraxis zu Gute kommen, „da diese nun direkter und schneller einen freien Termin erhalten können“, so die KVHB. (cben)










