Integrierte Versorgung

BDI öffnet sich für Selektivverträge

Der Berufsverband Deutscher Internisten geht in die Offensive: Er strebt Vollverträge aus einem Guss an, bei denen auch der stationäre Sektor einbezogen wird.

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WIESBADEN. Der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) will in Zukunft regional und überregional als Anbieter von Selektivverträgen auftreten.

Der Berufsverband strebt Vollverträge an, die sowohl die hausarztzentrierte Versorgung nach Paragraf 73b SGB V, die fachärztliche Versorgung (Paragraf 73c) sowie die stationäre Versorgung (Paragrafen 140a ff, 116b, 115a SGB V) einbeziehen.

Die vertragsärztliche Tätigkeit soll mit diesem Schritt attraktiver gemacht und die Zusammenarbeit zwischen den Sektoren des Gesundheitswesens gefördert werden, heißt es in einer Mitteilung.

Die Honorarumverteilung durch die KBV führe zu einer besonderen Benachteiligung der Internisten. "Daran ist vor allem die Budgetierung schuld", kritisiert BDI-Präsident Dr. Wolfgang Wesiack.

Die Verträge sollen mit den Kostenträgern verhandelt und über ein geeignetes Abrechnungszentrum abgewickelt werden. Im stationären Sektor geht es dabei aus BDI-Sicht primär nicht um aktive Honorarsicherung, sondern um optimierte Versorgungsprozesse an der Schnittstelle ambulant/stationär.

Die Integration des stationären Sektors biete den Vorteil einer internistischen Behandlung aus einem Guss, heißt es weiter.

Hier sei der BDI prädestiniert, entsprechende Versorgungsprogramme anzubieten. Der Verband bekundet seine Bereitschaft, mit allen notwendigen Vertragspartnern zu verhandeln. (eb)

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