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BMG: Keine Reform der Honorarreform!

BERLIN (ami). Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Forderungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nach Änderungen an den gesetzlichen Bestimmungen zur Honorarverteilung zurückgewiesen.

Veröffentlicht:

"Alle Vergütungsregeln im Gesetz sind mit der KBV abgesprochen. Die Pauschalierung war ausdrücklich gefordert", sagte Franz Knieps, Abteilungsleiter Gesundheitsversorgung und Krankenversicherung im BMG. Mit der Pauschalierung sollte laut Knieps eine Vergleichbarkeit der Vergütung der Fachärzte geschaffen werden, egal ob sie ambulant oder stationär tätig seien. KBV-Chef Dr. Andreas Köhler dagegen hatte insbesondere die Pauschalierung wiederholt als politische Vorgabe kritisiert, der sich die KBV habe beugen müssen. Zuletzt forderte er die Rückkehr zur Einzelleistungsvergütung (wir berichteten).

Auch die Wahl-Forderung der KBV nach einer gesetzlichen Regelung, die eine Orientierung der Vergütung an Qualitätskriterien ermöglicht, wies Knieps als überflüssig zurück. "Pay for Performance ist schon heute möglich", sagte er. Er verwies darauf, dass mit der Pflegereform auf Betreiben einer Kassenärztlichen Vereinigung die Möglichkeit geschaffen worden sei, dass Qualitätsindikatoren für die Honorierung herangezogen werden könnten. "Dazu braucht man kein Gesetz", sagte Knieps.

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