Reform der Pflegeberufe

BMG justiert die Finanzierung

Das Gesundheitsministerium legt den letzten Baustein für die Reform vor, die 2020 starten soll.

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BERLIN. Das Bundesgesundheitsministerium hat mit dem Entwurf der Finanzierungsverordnung einen weiteren Baustein der Pflegeberufereform vorgelegt. Geregelt wird in dem Referentenentwurf, der der "Ärzte Zeitung" vorliegt, die Finanzierung der Pflegeausbildung.

Das im Vorjahr beschlossene Gesetz sieht vor, dass die Länder einen Ausgleichsfonds einrichten müssen, in den alle Krankenhäuser (etwa 57 Prozent) und alle Pflegeeinrichtungen (rund 30 Prozent) einzahlen. Das jeweilige Bundesland beteiligt sich mit knapp neun Prozent, die soziale Pflegeversicherung mit 3,6 Prozent (ein Zehntel der Zahlungen trägt die private Pflege-Pflichtversicherung).

Die Ausbildungskosten sollen aus den Fonds bezahlt werden, auch die Pflegeschulen erhalten Mittel aus diesen Töpfen. Ein Schulgeld wird nicht mehr erhoben. Die zuständigen Landesbehörden legen zusammen mit weiteren Akteuren wie Landeskrankenhausgesellschaft und Kassen Pauschalen für die praktische Ausbildung und für die Kosten der Pflegeschulen fest.

Investitionskosten dürfen dabei nicht berücksichtigt werden. Ausdrücklich heißt es im Entwurf, die Kosten der Pflegeausbildung seien so zu bemessen, dass "bei Einhaltung aller Qualitätsvorgaben des Pflegeberufegesetzes vollständig finanziert werden".

Kliniken, Heime und ambulante Dienste sind verpflichtet, den Azubis eine "angemessene Vergütung" zu zahlen. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) betonte, mit diesem Entwurf lägen nun alle rechtlichen Voraussetzungen vor, "damit die neue Ausbildung im Jahr 2020 starten kann". Vorher muss noch der Bundesrat der Verordnung zustimmen. (fst)

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