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Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Grüne wollen GKV-Sparpaket vor dem Verfassungsgericht stoppen

Der Grünen-Abgeordnete Dr. Janosch Dahmen zieht vor das Bundesverfassungsgericht, um die Abstimmung über das GKV-Sparpaket zu stoppen. Er fordert mehr Beratungszeit und bezweifelt, dass die Regierung alle Auswirkungen richtig abschätzen kann.

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Janosch Dahmen gestikuliert mit seinen Händen.

Dr. Janosch Dahmen will die Verabschiedung des GKV-Sparpakets diese Woche mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht stoppen.

© Rolf Schulten

Berlin. Die Verabschiedung des GKV-Sparpakets diese Woche im Bundestag gerät ernsthaft in Gefahr: Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Dr. Janosch Dahmen, hat heute vor dem Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag gegen die Verabschiedung des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes eingereicht. Zuvor war ein Antrag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Gesundheitsausschuss auf Absetzung der Bundestags-Abstimmung gescheitert.

Keine Zeit für sorgfältige Prüfung

„Ich habe das Bundesverfassungsgericht angerufen, weil ich erhebliche Zweifel habe, dass dieses Gesetzgebungsverfahren noch den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren genügt“, begründet Dahmen das Vorgehen am Rande der Ausschusssitzung.

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„Wir haben die Koalition eindringlich aufgefordert, die abschließende Beratung im Gesundheitsausschuss und die Schlussabstimmung im Bundestag abzusetzen, um den Abgeordneten ausreichend Zeit für eine sorgfältige Prüfung zu geben und angesichts der tiefgreifenden Änderungen eine weitere öffentliche Anhörung durchzuführen“, so der Grünen-Politiker weiter.

Regierung legt „faktisch neu gefasstes Gesetz“ vor

Für Dahmen handelt es sich „faktisch um ein weitgehend neu gefasstes Gesetz“. Fast 300 Seiten Änderungsanträge mit zahlreichen neuen Regelungen seien den Abgeordneten erst kurz vor der abschließenden Beratung vorgelegt worden.

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„Niemand kann ernsthaft behaupten, dass ein Gesetz mit Milliardenfolgen für 75 Millionen gesetzlich Versicherte unter diesen Bedingungen noch verantwortungsvoll geprüft werden kann“, kritisiert Dahmen.

Vorbild ist einstweilige Anordnung gegen früheres Heizungsgesetz

Vorbild für Dahmens Vorgehen ist der Berliner CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann, der vor drei Jahren eine einstweilige Anordnung der Karlsruher Richter gegen die Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes erwirkt hatte. Grund war damals die zu kurze Beratungsfrist für das Gesetz.

Von der Regierungskoalition ist geplant, dass das Beitragssatzstabilisierungsgesetz am Freitag im Bundestag beschlossen und noch am selben Tag im Bundesrat beraten werden soll. (gab)

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