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Gesetzentwurf vorgelegt

Grüne im Bundestag wollen das Patientenrechtegesetz nachschärfen

Das Patientenrechtegesetz stammt aus dem Jahr 2013. Die Grünen im Bundestag regen jetzt eine umfassende Revision an. Die Vorschläge enthalten viel Streitpotenzial – und gehen ans Eingemachte.

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Das Foto zeigt zwei Hände, auf denen ein Fragezeichen und ein Paragraphenzeichen zu sehen sind.

Die Grünen im Bundestag kündigen eine „wirkungsvolle und robuste“ Vorlage zur Überarbeitung des Patientenrechtegesetzes an.

© Andreas Haertle / Fotolia

Berlin. Die Grünen-Fraktion im Bundestag möchte das Patientenrechtegesetz nachschärfen und legt dafür einen eigenen Gesetzentwurf vor. Dieser soll am Donnerstagabend ins Parlament eingebracht werden – vorgesehen ist eine Debatte von 35 Minuten.

„Das Patientenrechtegesetz von 2013 war ein wichtiger Fortschritt, reicht aber längst nicht mehr aus“, erklärt Linda Heitmann, Berichterstatterin für Patientenrechte in ihrer Fraktion, den Antrag. In einer Zeit, in der mit dem Beitragsstabilisierungsgesetz der Kostendruck im Gesundheitswesen steige, dürften die Rechte von Patienten „nicht unter die Räder geraten“, argumentiert sie.

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Denn Fehler entstünden nicht nur im direkten Behandlungsgeschehen, sondern hätten oft auch mit „schlechten Abläufen, Personalmangel, unklaren Verantwortlichkeiten oder strukturellen Defiziten in Einrichtungen zu tun“, teilt Heitmann mit. Entsprechend würden die einschlägigen Paragrafen 630a bis 630h BGB „zielgerichtet weiterentwickelt“:

  • So sollen beispielsweise Informationspflichten von Ärzten über Behandlungsfehler und von Dritten verursachte Risiken ausgeweitet werden (Paragraf 630c BGB). War diese Offenbarungspflicht bisher an Nachfragen oder Gesundheitsgefahren geknüpft, so soll künftig eine „allgemeine Pflicht zur unaufgeforderten Information über erkennbare Fehler“ gelten.
  • Verbessert werden soll nach dem Willen der Grünen auch der Zugang von Patienten zu ihrer Behandlungsakte (Paragraf 630g BGB). Demnach muss Patienten unverzüglich Zugang „zu allen relevanten Unterlagen gewährt werden“. Präzisiert wird, dass diese Einsichtsname sowohl vor Ort als auch auf elektronischem Wege erfolgen kann.
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  • Stärken will die Fraktion die Beweisposition von Patienten in Arzthaftungsprozessen (§ 630h BGB). Dies betrifft unter anderem die Feststellung der Kausalität bei Behandlungsfehlern, insbesondere im Zusammenhang mit nosokomialen Infektionen. Eine Vermutungsregel soll dann greifen, wenn in medizinischen Einrichtungen die Empfehlungen der Kommission für Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut (KRINKO) nicht beachtet wurden. Bisher tragen in Zivilprozessen regelmäßig Patienten die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Hygieneverstoßes.
  • Weiterhin wollen die Grünen im Paragrafen 630h BGB einen Passus einfügen, wonach klargestellt wird, dass der dokumentierte Inhalt der Behandlungsakte grundsätzlich als richtig zugunsten der Patienten zu unterstellen ist. Die Beweislast für die Richtigkeit oder Unrichtigkeit einer dokumentierten Maßnahme liege damit künftig in der Hand derjenigen Seite, „die das tatsächliche Behandlungsgeschehen kontrolliert und dokumentiert“, heißt es im Grünen-Antrag.
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  • Paragraf 66 SGB V gibt den Krankenkassen bisher nur die Möglichkeit, Versicherte bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern zu unterstützen. Eine Pflicht zur Unterstützung besteht bislang nicht. Krankenkassen sollen nun das Recht erhalten, die ihnen vorliegenden versorgungsbezogenen Daten zum Zweck der Erkennung möglicher Behandlungsfehler auswerten zu dürfen. Diese Analyse könne Hinweise auf Auffälligkeiten liefern, die auf einen Behandlungsfehler hindeuten, heißt es. (fst)
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