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Mehr Flexibilität

Baden-Württemberg: Landtag beschließt strengere Frist für Rettungseinsätze

Wenn der Rettungsdienst ausrückt, geht es oft um Minuten. Nun hat der Landtag ein neues Gesetz beschlossen. Danach sollen die Retter schneller am Notfallort sein – aber nicht immer.

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Ein Rettungswagen

In 95 Prozent aller Fälle soll der Rettungswagen in Baden-Württemberg am Unfallort eintreffen.

© Matthias Balk/dpa/picture alliance

Stuttgart. In Baden-Württemberg soll der Rettungswagen künftig in Notfällen schneller am Einsatzort sein. Einer entsprechenden Neufassung des Rettungsdienstgesetzes stimmte der Landtag mehrheitlich zu. Das Gesetz sieht vor, dass die Retter künftig in 95 Prozent der Fälle innerhalb von zwölf Minuten am Unfallort sein sollen. Zuvor galt im Gesetz eine Zeitspanne für Rettungswagen von 10 bis 15 Minuten – aber selbst das 15-Minuten-Quorum wurde in den meisten Landkreisen gerissen.

Laut Innenministerium betrifft die neue Frist von zwölf Minuten die Planung der Rettungsdienstversorgung. Sie ist also entscheidend etwa für die Frage, wie viele Rettungswagen es wo braucht. Es gebe keinen individuellen Rechtsanspruch, dass der Rettungswagen immer nach zwölf Minuten am Einsatzort sei, so ein Sprecher des Ministeriums.

Stärkere Differenzierung möglich

Das neue Gesetz ermöglicht auch eine stärkere Differenzierung zwischen den Notfällen. So mache es etwa einen Unterschied, ob jemand einen Herz-Kreislauf-Stillstand habe oder sich das Schlüsselbein gebrochen habe, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU). „Einmal geht es wirklich um Sekunden und beim anderen Mal ist es im Grunde egal, ob der RTW nach zehn Minuten, nach 15 Minuten da ist, oder ob der Patienten nach 15 Stunden eine Behandlung erhält“, sagte Strobl.Zudem werden die Grundlagen für einen Telenotarzt und für die Alarmierung von Ersthelfern per Smartphone-App geschaffen.

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Scharfe Kritik kam von der Opposition. „Das Gesetz bleibt weit hinter den selbst geweckten Erwartungen zurück“, sagte der FDP-Abgeordnete Nico Weinmann. In der Anhörung habe es heftige Kritik an unbestimmten Rechtsbegriffen und praxisfernen Regeln gegeben. Das Innenministerium habe sich aber einer Überarbeitung verschlossen. „Am Ende werden wohl ohnehin die Gerichte über dieses Gesetz befinden müssen“, sagte Weinmann.

Der AfD-Abgeordnete Hans-Jürgen Goßner sprach von einem „himmelschreienden Murks“. Die Planungsparameter seien angreifbar, zweifelhaft, lückenhaft und nicht nachvollziehbar. (dpa)

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