Besondere Versorgungsformen

Barmer und BDRh weiten Rheuma-Vertrag aus

Der Rheuma-Vertrag zwischen dem Berufsverband Deutscher Rheumatologen und der Barmer gilt ab dem zweiten Quartal für weitere Regionen und wurde um ein Arzneimittelmodul ergänzt.

Madlen SchäferVon Madlen Schäfer Veröffentlicht:
Bei Einhaltung der Arzneimittel-Zielquoten winkt Ärzten eine zusätzliche Vergütung.

Bei Einhaltung der Arzneimittel-Zielquoten winkt Ärzten eine zusätzliche Vergütung.

© Magnus Pomm / stock.adobe.com

Berlin. Der Berufsverband Deutscher Rheumatologen und die Krankenkasse Barmer haben eine Erweiterung des Vertrags zur besonderen Versorgung Rheuma beschlossen. Bereits seit dem 1. April 2021 ist der Vertrag um Ergänzungen in der Arzneimitteltherapie erweitert worden, ab dem 1. Juli wird die Gültigkeit des Vertrags auf neue Regionen ausgeweitet.

Bisher habe es im Vertrag mit der Barmer keine Elemente zur Förderung einer wirtschaftlichen Verordnungsweise gegeben. „Künftig erhalten die Ärzte von der Barmer eine Übersicht, welche Medikamente als wirtschaftlich einzuordnen sind“, sagt Sonja Froschauer, Geschäftsführerin des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen, gegenüber der „Ärzte Zeitung“. Dies wird in der neuen Anlage 16 der Arzneimitteltherapie geregelt. Im Vergleich zum vorherigen Stand enthält diese einige Ergänzungen.

Ampel zeigt Wirtschaftlichkeit an

Ein Kernpunkt der letzten Änderungsvereinbarung mit Gültigkeit ab dem 1. April ist eine neu eingeführte Ampelsystematik. Hierbei werden die in der von der Vereinbarung umfassten Arzneimittel in Gruppen eingeteilt. „Die Einteilung erfolgt entsprechend ihrer Wirtschaftlichkeit und der therapeutischen Empfehlungen, basierend beispielsweise auf Leitlinien und AMNOG-Bewertungen“, sagt Axel Wunsch, Pressesprecher der Barmer, auf Nachfrage der „Ärzte Zeitung“. In der sogenannten Ampel sind die Medikamente in grüne, gelbe und rote Gruppen unterteilt. Für diese Kategorien wurden Zielquoten für die verordneten Tagestherapiedosen (DDD) vereinbart.

Außerdem wurde eine neue Vergütungsposition hierbei eingeführt, der „Ampelbonus“. Ärztinnen und Ärzte, die die Quote dieser wirtschaftlichen Verordnung erfüllen können, bekommen einen Bonus von fünf Euro jeweils im Quartal für jeden eingeschriebenen Versicherten, für den in dem betreffenden Quartal die „Grundpauschale Rheuma“ abgerechnet wurde.

„Die Vertragspartner haben sich auf die bereits erwähnten Zielquoten geeinigt. Diese werden anhand der Tagesdosen der rheumatologischen Medikation arztindividuell und quartalsweise ermittelt. Wird die Zielquote erreicht, erhält die teilnehmende Ärztin bzw. der teilnehmende Arzt eine zusätzliche Vergütung“, erklärt Wunsch.

Zuschlag, wenn Zielquote erfüllt

Als erfüllt gelte die Zielquote, wenn ein Arzt eine Mindestanzahl an grünen Verordnungen und gleichzeitig eine Obergrenze an roten Verordnungen einhält. In diesem Fall wird der Zuschlag gezahlt. „Der Arzt bleibt somit in der Therapieentscheidung im Einzelfall frei, sollte allerdings über die Gesamtkohorte seiner Versicherten auf eine wirtschaftliche Verordnungsweise achten“, sagt Froschauer.

Wir stehen mit der Barmer im Gespräch über weitere Regionen. Grundsätzlich strebt der BDRh eine bundesweite Ausweitung an.

Sonja Froschauer, Geschäftsführerin des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen

Der Vertrag zwischen BDRh und Barmer gilt noch nicht in ganz Deutschland. Bislang gehören zu den Vertragsregionen Berlin, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Ärzte werden angeschrieben

Ab 1. Juli wird der Vertrag um zwei Regionen erweitert. Rheumatologinnen und Rheumatologen aus Hamburg und Thüringen können dann ebenfalls teilnehmen. Im Laufe des zweiten Quartals werde der BDRh damit beginnen, die Rheumatologinnen und Rheumatologen aus diesen Regionen anzuschreiben, um sie über die Teilnahmemöglichkeit zu informieren. „Ärzte in diesen Regionen können dann schon ihre Teilnahmeerklärungen einreichen und ab dem ersten Juli starten“, erklärt Froschauer.

Die Ärztinnen und Ärzte können ab Juli die Teilnahme an der besonderen Versorgung erklären und Versicherte der Barmer einschreiben, so auch die Barmer.

Womöglich sei dies nicht die letzte regionale Ausweitung des Vertrags. „Wir stehen mit der Barmer im Gespräch über weitere Regionen. Grundsätzlich strebt der BDRh eine bundesweite Ausweitung an“, sagt Froschauer.

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Was steckt hinter dem Alice-im-Wunderland-Syndrom, Dr. Jürgens?

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert

Gefangen in der Gedankenspirale: Personen mit Depressionen und übertriebenen Ängsten profitieren von Entropie-steigernden Wirkstoffen wie Psychedelika.

© Jacqueline Weber / stock.adobe.com

Jahrestagung Amerikanische Neurologen

Eine Frage der Entropie: Wie Psychedelika bei Depressionen wirken