Versorgungsstärkungsgesetz

Bayerischer Ärztetag sieht Widersprüche

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WEIDEN. Mit dem geplanten Versorgungsstärkungsgesetz werden nach Ansicht der Bayerischen Landesärztekammer eine Reihe von Strukturfehlern im Gesundheitssystem konserviert.

Das Gesetz werde zu noch mehr Fremdbestimmung und zu einer weiteren Einschränkung der Freiberuflichkeit führen, kritisierte Kammerpräsident Dr. Max Kaplan beim 73. Bayerischen Ärztetag in Weiden. Für die junge Generation werde die Niederlassung immer mehr an Attraktivität verlieren.

Als paradox bezeichnete Kaplan die einerseits geplante Einrichtung von Terminservicestellen bei den KVen und andererseits den Aufkauf von Praxissitzen in angeblich überversorgten Gebieten. Der tatsächliche Bedarf vor Ort sei vielfach ein ganz anderer als in der Bedarfsplanung formal ermittelt.

Mit großer Mehrheit lehnte der Ärztetag denn auch die Verpflichtung, Praxen in formell überversorgten Gebieten nicht mehr nachzubesetzen, ab. Die Regelung verstoße gegen die im Grundgesetz garantierten Eigentumsrechte, hieß es in der Diskussion.

Zudem könne der Verkehrswert, zu dem die KV eine Praxis aufkaufen soll, gar nicht ermittelt werden, wenn die Praxis nicht ausgeschrieben wird. Klagen gegen einen Beschluss des Zulassungsausschusses, der eine Nachbesetzung eines Praxissitzes für nicht erforderlich hält, hätten keine aufschiebende Wirkung.

Terminservicestellen - "neue Dimension der Bürokratie"

Mit den Terminservicestellen wird nach Ansicht der Delegierten "eine neue Dimension der Bürokratie im Gesundheitswesen" induziert. Der notwendige Aufwand stehe in keinem Verhältnis zum Effekt.

Die Prüfung der medizinischen Notwendigkeit eines Termins beim Facharzt müsse in der Hand des behandelnden Arztes bleiben und könne nicht an eine Servicestelle delegiert werden.

Tatsächlich sei die geplante Terminvermittlung ein neuer und besonders untauglicher Versuch von der Diskrepanz zwischen Leistungsversprechen und den bereitgestellten Mitteln abzulenken, urteilten die Delegierten.

Zugleich forderte der Ärztetag die bereits seit 2011 bestehende gesetzliche Möglichkeit zu nutzen, um ein "Gemeinsames Landesgremium" einzurichten, in dem sektorenübergreifende Versorgungsfragen beraten werden können. (sto)

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