Bundesrat
Bayern wirbt für Abschaffung des „begleiteten Trinkens“
Gesundheitsministerin Gerlach hält die Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz für „aus der Zeit gefallen“ und plädiert für deren Abschaffung. Der Bundesrat gibt grünes Licht für Standardvertragsklauseln bei klinischen Studien.
Veröffentlicht:Berlin. Bayern drängt darauf, das „begleitete Trinken“ abzuschaffen. Die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) bezeichnete die Regelung in Paragraf 9 Jugendschutzgesetz am Freitag bei der Vorstellung einer Entschließung im Bundesrat als „völlig aus der Zeit gefallen“.
Nach dieser Ausnahmeregelung dürfen auch 14- oder 15-Jährige in Gaststätten und in der Öffentlichkeit Bier und (Schaum-)Wein trinken – wenn ein Elternteil dabei ist. „Eine gesetzliche Erlaubnis ist auch immer ein Sigel der scheinbaren Unbedenklichkeit“, sagte Gerlach. Sie verwies auf die Gesundheitsministerkonferenz, die sich Mitte Juni ebenfalls für die Abschaffung dieser Regelung ausgesprochen hat.
Der frühe Konsum von Alkohol, heißt es im Entschließungsantrag, sei „nachweislich mit späteren riskanten Konsummustern von Alkohol und anderen Substanzen sowie dem Entwickeln einer Abhängigkeitserkrankung assoziiert“. Verwiesen wird zudem auf die Ergebnisse des Alkoholsurveys 2021 der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Danach haben fast 20 Prozent der 12- bis 13-Jährigen und rund 63 Prozent der 14- bis 15-Jährigen schon einmal Alkohol getrunken. „Was ist daran besser, wenn die Eltern dabeisitzen?“, fragte Gerlach. Die Vorlage wurde zur Beratung an die Ausschüsse für Frauen und Jugend sowie für Gesundheit verwiesen.
„Studienstandort wird attraktiver“
Weiterhin stimmte der Bundesrat einer Verordnung zu, mit der Standardvertragsklauseln für klinische Studien ermöglicht werden. Bisher würden Vertragsverhandlungen über Rechte und Pflichten von Sponsoren und Prüfzentren bei klinischen Studien im europäischen Vergleich überdurchschnittlich lange dauern. Bei Standardklauseln dagegen werden wesentliche Inhalte eines Vertrags vorgegeben.
Mehrere Pharmaverbände und die Deutsche Hochschulmedizin bezeichneten die Zustimmung zur Verordnung als einen „wichtigen Fortschritt“. Standardklauseln „können den Studienstandort Deutschland handlungsfähiger und attraktiver machen. Damit wird der Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt und die Gesundheitsversorgung mittelfristig verbessert“, heißt es am Freitag in einer Mitteilung. (fst)