KV Bayerns

Bereitschaftsdienst-Reform soll endlich vorangehen

Die KV Bayerns fürchtet, mit Hilfe der Portalpraxen könnten sich Kliniken auf Kosten der ambulanten Versorgung sanieren. Deshalb soll die seit 2013 laufende Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes nun vorangetrieben werden.

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MÜNCHEN. Das Anfang November vom Bundestag verabschiedete Krankenhausstrukturgesetz stellt nach Ansicht der KV Bayerns (KVB) einen massiven Eingriff in funktionierende ambulante Strukturen dar.

Mit dem Gesetz werde der bewährte Grundsatz "ambulant vor stationär" verlassen, kritisierte der KV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Krombholz bei der Vertreterversammlung in München.

Mit dem Krankenhausstrukturgesetz wird die Einrichtung von Portalpraxen in oder an Krankenhäusern oder die Einbindung von Notfallambulanzen der Krankenhäuser in den Notdienst verpflichtend. Dagegen sei im Prinzip nichts einzuwenden, meinte Krombholz.

Problematisch seien jedoch die dazu beschlossenen neuen Vergütungsregelungen, die dazu führen, dass die Krankenhäuser damit auch gegen das Votum der KVen Zugriff auf die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) haben. "Die Krankenhäuser werden auf Kosten des ambulanten Bereichs saniert", sagte Krombholz.

Mehr Bereitschaftspraxen geplant

Um einer solchen Entwicklung zu begegnen, will die KV die seit 2013 laufende Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes forcieren. Ziel ist eine flächendeckende Einrichtung von Bereitschaftspraxen durch die KV an oder in Krankenhäusern, erläuterte Krombholz.

Derzeit gibt es in Bayern etwa 220 Krankenhäuser, die Notfalldienstleistungen abrechnen. Unter Bedarfs- und Versorgungsgesichtspunkten würden davon etwa die Hälfte benötigt. 60 Bereitschaftspraxen, 54 davon sind privat organisiert, sechs von der KV gibt es bereits. Acht weitere seien in der Planung.

Bereitschaftspraxen, die in oder an ein Krankenhaus umziehen wollen, sollen unterstützt werden. Mit den Portalpraxen habe der Gesetzgeber die Bemühungen der KV um eine Reform des Bereitschaftsdienstes "überholt", erklärte der Vorsitzende des Bayerischen Hausärzteverbandes (BHÄV), Dr. Dieter Geis.

"Die Kliniken dehnen sich auf unsere Kosten nach außen aus." Deshalb müsse die Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes konsequent weiter betrieben werden. Zugleich forderte Geis eine gesetzliche Regelung, wonach Patienten, die "ohne Not in die Klinik gehen, einen Obolus" bezahlen sollen.

Auto und Fahrer von der KV gestellt

Am 1. Oktober hat die KV am Krankenhaus Dingolfing eine Bereitschaftspraxis eröffnet, die in den nächsten zwei Jahren als eigene Einrichtung geführt wird und dann an ein Ärztenetz übergeben werden soll, berichtete Krombholz. Eine zweite KV-Praxis wurde am 1. November am Klinikum Augsburg eröffnet.

Die Bereitschaftspraxis ist Bestandteil einer geplanten Weiterentwicklung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes, die in mehreren Pilotregionen erprobt werden soll. Dort werden Sitz- und Fahrdienst konsequent getrennt, die Fahrzeuge werden mit Fahrern von der KV gestellt.

Zudem wird ein System von Poolärzten aufgebaut, die die Dienste bei Bedarf übernehmen können. Weitere Pilotregionen sind in Schweinfurt-Haßberge, Augsburg-Süd, Garmisch-Weilheim und Erding-Ebersberg geplant.

In den Pilotregionen soll den Ärzten ein Mindestumsatz von durchschnittlich 52 Euro pro Stunde als Ausgleich für umsatzschwache Stunden zugesichert werden. Der Zuschlag werde aus dem Verwaltungshaushalt und nicht aus der Gesamtvergütung finanziert, betonte Krombholz.

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