Michael Schumacher

Berichte zur Gesundheit – Urteil im April

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HAMBURG. Im Hamburger Zivilprozess um die Berichterstattung über den Gesundheitszustand von Ex-Formel-1-Weltmeister Michael Schumacher wird am 7. April das Urteil erwartet. Das teilte die Pressekammer mit. Bei der Befragung der stellvertretenden Chefredakteurin der Zeitschrift "Bunte", Tanja May, über ein Treffen mit einem Informanten schloss die Kammer die Öffentlichkeit aus, damit keine Details über Schumachers Gesundheitszustand nach außen dringen. Die Zeitschrift hatte im Dezember 2015 berichtet, Schumacher könne drei Jahre nach seinem schweren Skiunfall in den französischen Alpen wieder gehen. Das dementierten seine Anwälte. Wegen der Berichterstattung fordert Schumachers Familie eine Entschädigungszahlung von mindestens 100 000 Euro. (dpa)

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