Unattraktiv?

Berlin will ÖGD für Ärzte aufhübschen

In der Hauptstadt sollen Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst wie ihre Kollegen an Unikliniken bezahlt werden können.

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BERLIN. Attraktiver für Ärzte soll der öffentliche Dienst in Berlin werden. Das Land will sie in Einzelfällen nach dem Uniklinik-Tarif bezahlen.

Im Herbst 2017 unternahm der Senat einen Vorstoß, die Verwaltung in Wettbewerb zu den Krankenhäusern treten zu lassen. Ärzte im öffentlichen Dienst sollten wie die Kollegen an den landeseigenen Kliniken bezahlt werden, lautete der Vorschlag, mit dem Berlin in der Tarifgemeinschaft der Länder aber abblitzte.

Bessere Entlohnung in Einzelfällen

Nun will das Land wenigstens in Einzelfällen eine bessere Entlohnung zulassen. Eine entsprechende Vorlage der Finanzsenatsverwaltung in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung habe der Senat zur Kenntnis genommen, heißt es in einer Mitteilung der Gesundheitssenatorin Dilek Kolat (SPD).

Demnach können der öffentliche Gesundheitsdienst und andere betroffene Dienststellen im Einzelfall, "wo dies begründet ist", nach sorgfältiger Prüfung Fachärzten einen Sonderarbeitsvertrag anbieten, der ein außertarifliches Entgelt enthält, das sich in der Höhe nach den Sonderregelungen des Landestarifvertrags für Ärzte an Universitätskliniken richtet.

Eine solche Ausnahmeregelung dürfe in Anspruch genommen werden, wenn zum einen klinische Erfahrung und Kompetenzen unverzichtbar sind und zum anderen das Land Berlin "andernfalls nicht mehr gewährleisten kann, die ihm obliegenden Aufgaben zu erfüllen und alle sonstigen zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind".

Bezirke dürfen selbst entscheiden

Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen (SPD) hofft, dass die Hauptstadt mit der Regelung künftig ihren Bedarf "schneller und flexibler" decken kann.

Die Bezirke dürften selbst entscheiden, wie sie vorgehen möchten. Gesundheitssenatorin Dilek Kolat ist überzeugt, dass der ÖGD auf dem Arbeitsmarkt wieder konkurrenzfähig wird.

 Langfristig will sie die Einzelfallregelung aber durch eine generelle tarifvertragliche Regelung ablösen. Der jetzt gefundene Kompromiss ist zunächst bis Ende 2020 befristet. Der Hauptpersonalrat muss dem Vorschlag noch zustimmen.

Berlin fehlt es – wie anderen Bundesländern auch – im öffentlichen Dienst an ärztlichem Fachpersonal. 55 Stellen waren allein im ÖGD im Oktober 2017 nicht besetzt. Grund dafür sind vor allem die Gehälter, die von der Stadt gezahlt werden.

Sie richten sich nach dem allgemeinen Ländertarif und liegen weit unter dem, was Ärzte an Krankenhäusern verdienen. Auf bis zu 1000 Euro bezifferte der Marburger Bund Anfang des Jahres die Differenz. (juk)

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