Berlins Kammerchef plädiert für Kostenerstattung

BERLIN (eb). Die Ärztekammer Berlin spricht sich dafür aus, in medizinisch unterversorgten Gebieten prinzipiell das Kostenerstattungsprinzip einzuführen.

Veröffentlicht:

"Ärzte benötigen dringend Planungs- und Kostensicherheit, um wirtschaftlich sinnvoll arbeiten zu können", betont Kammerpräsident Dr. Günther Jonitz.

"Statt Ärzte mit Druck in unterversorgte Gebiete zwingen zu wollen, ist es sinnvoller, die Patienten in diesen Gebieten kassenarztrechtlich aufzuwerten", erklärte Jonitz.

Er hob zugleich hervor, dass das Kostenerstattungsprinzip keine Vorkasse der Patienten bedeute. Dieser Punkt werde häufig falsch dargestellt.

Vielmehr würden die Kassen über die Versichertenkarte die Kostenübernahme garantieren. Der Arzt hätte damit die Sicherheit, dass die erbrachten Leistungen auch tatsächlich honoriert würden.

"Dieses Prinzip bietet Vorteile für Patienten und Ärzte, aber auch für die Krankenkassen, denn die Versichertenkarten würden damit ihren Wert zurückerhalten, da sie das Leistungsversprechen auch tatsächlich abbilden", erläutert Jonitz.

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 12.01.201110:31 Uhr

Berlins Kammerchef im KV-Dschungel!

Es ist immer ungünstig, wenn sich ein Ärztekammerpräsident zu ureigenen Fragestellungen seiner örtlichen Kassenärztlichen Vereinigung äußert. Das ist auch beim Berliner Kammerpräsidenten Dr. Günther Jonitz der Fall.

Selbstzahlpflicht und Kostenerstattung können aus rechtlichen und verfassungsmäßigen Gründen im Sozialgesetz n i c h t funktionieren (vgl. Editorial Dr. med. Thomas G. Schätzler in ''Der Allgemeinarzt'' 32.Jhrg., 18/2010, S. 3, Nov. 2010):

1. haben unsere GKV-Versicherten als Patienten die Behandlungskosten in Klinik und Praxis durch ihre Krankenkassenbeiträge vorfinanziert (Sachleistungsprinzip).
2. bekommen Schwerstkranke und Multimorbide ihre Mehrkosten durch Beiträge von gesunden GKV-Versicherten ausgeglichen (Solidaritätsprinzip).
3. springen Staat und Steuerzahler ein, wenn bei Azubis, Studenten, Rentnern und Niedriglohngruppen Beiträge nicht ausreichen bzw. bei beitragsfrei gestellten Familienmitgliedern oder Zahlungsunfähigen gar nicht fließen (Subsidiaritätsprinzip).
4. genießt Jeder, der seine GKV-Beiträge bezahlt, den durch unsere Verfassung verbrieften Bestandsschutz (Legalitätsprinzip).
5. akzeptiert das Bundesverfassungsgericht Steuerungsmechanismen durch Praxis- und Verordnungsblattgebühr bzw. angemessene Selbstbeteiligung bei stationärer Vollversorgung (Verhältnismäßigkeitsprinzip).
6. dürfen Arzthonorare für g l e i c h e ärztliche Leistungen über das Sachleistungsprinzip sich im Grundsatz n i c h t vom Zahlungsumfang der Selbstzahlpflicht und Kostenerstattung unterscheiden (Gleichheitsprinzip).
7. führen Vorleistungen durch GKV-Beiträge und zusätzliche Arztrechnungen bei gesetzlichen Krankenkassen zu explodierender Bürokratie und bei Patienten zu einem unvertretbaren Aufwand. Das bestehende Sozialgesetzbuch wird verfassungswidrig ausgehöhlt (Verfassungsmäßigkeitsprinzip).
8. welche Patienten setzen sich nach Feierabend noch hin, sortieren, ver- und begleichen (hoffentlich fristgerecht) Arztrechnungen diverser Fachrichtungen auch für minderjährige Kinder und hoch betagte Eltern/Großeltern? Wie sollen Senioren und greise Patientinnen und Patienten, evtl. demenzkrank, teilerblindet oder orientierungsgemindert, mit diesen Rechnungen und Kostenerstattungen fertig werden (Menschlichkeitsprinzip)?
9. sollen wir Ärzte neben unserer Arbeit an und mit den Patienten zusätzlich jedes Jahr noch Zigtausende von Rechnungen über die vielen kleinen GOÄ Einfachsätze schreiben und den Zahlungsverkehr überwachen (Effizienzprinzip)?

Ist evtl. das Hauptproblem, dass den KVen, der KBV, den Landes-ÄKn und der Bundesärztekammer zum Thema "medizinisch unterversorgte Gebiete im ländlichen Raum und in sozialen Brennpunkten" jegliche kreative Ideen abgehen?

Mit kollegialen Grüßen, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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