Arzneimittelversorgung

Bessere Arzt-Info über die frühe Nutzenbewertung

Bis zum Jahresende will das Bundesgesundheitsministerium die Rechtsverordnung für das Arztinformationssystem über die frühe Nutzenbewertung fertig stellen. Es soll die Therapiefreiheit der Ärzte stärken.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

Berlin. Die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung sollen Ärzten durch ein spezielles in die jeweilige Praxissoftware eingebautes Arztinformationssystem besser erschlossen werden. Die dazu im Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz vorgesehene Rechtsverordnung der Bundesregierung soll bis Jahresende beschlossen werden. Das hat der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Lutz Stroppe, bei einem von Boehringer Ingelheim organisierten Symposion in Berlin angekündigt.

Eine große Rolle in diesem Informationssystem sollen Arzneimittel oder Subpopulationen spielen, für die der Gemeinsame Bundesausschuss keinen Nachweis eines Zusatznutzens anerkannt hat. Gerade vor dem Hintergrund eines jüngst ergangenen Beschlusses des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, wonach der Erstattungsbetrag für die Verordnung von Subpopulationen ohne Zusatznutzen nicht wirtschaftlich ist, gewinnt dies besondere Bedeutung. Stroppe betonte, dass Arzneimittel ohne nachgewiesenen Zusatznutzen eine Verordnungsalternative für den Arzt bleiben müssen. Auch wenn der Erstattungsbetrag über dem Preis der zweckmäßigen Vergleichstherapie liege, müsse es möglich sein, ein solches Arzneimittel ohne Regressrisiko dann zu verordnen, wenn es sich um eine echte medizinische Alternative zu Standardpräparaten handele.

Ferner strebt das Bundesgesundheitsministerium an, Widersprüche zwischen Ergebnissen der frühen Nutzenbewertungen und mitunter restriktiven Innovationsquoten in regionalen Arzneimittelvereinbarungen von KVen und Kassenverbänden aufzuheben. Insgesamt werde angestrebt, die Therapiefreiheit des Arztes zu stärken, ihn aber nicht völlig aus der Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit zu entlassen. Eine Verordnungssteuerung mit Blick auf die Kostenentwicklung wolle das Gesundheitsministerium aber vermeiden.

Auch beim Bundesausschuss sieht man die Notwendigkeit, Ärzten mehr Informationen über Einsatzmöglichkeiten für Arzneien ohne Zusatznutzen, etwa über die tragenden Beschlussgründe, zu liefern, so GBA-Abteilungsleiter Thomas Müller.

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Nutzenbewertung

Eliglustat: Zusatznutzen nicht quantifizierbar

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Let‘s talk about...

Tabuthema Sex: Wie spricht man es in der Sprechstunde an?

Blutzuckervariabilität

Wie die Time Below Range das Diabetes-Management verbessert

Lesetipps
Schwindel kann viele unterschiedliche Ursachen haben. Mit den richtigen Fragen kommt man aber zur richtigen Diagnose.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

BAM-Kongress 2025

Schwindel in der Hausarztpraxis: Fünf Fragen zur Ursachenfindung

Prophylaktische Maßnahmen sind der beste Weg, um Infektionen bei Krebspatientinnen und -patienten zu verhindern. Während und nach ihrer Chemotherapie sind sie dafür besonders anfällig. (Symbolbild)

© RFBSIP / stock.adobe.com

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt