Arzneimittelversorgung

Bessere Arzt-Info über die frühe Nutzenbewertung

Bis zum Jahresende will das Bundesgesundheitsministerium die Rechtsverordnung für das Arztinformationssystem über die frühe Nutzenbewertung fertig stellen. Es soll die Therapiefreiheit der Ärzte stärken.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

Berlin. Die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung sollen Ärzten durch ein spezielles in die jeweilige Praxissoftware eingebautes Arztinformationssystem besser erschlossen werden. Die dazu im Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz vorgesehene Rechtsverordnung der Bundesregierung soll bis Jahresende beschlossen werden. Das hat der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Lutz Stroppe, bei einem von Boehringer Ingelheim organisierten Symposion in Berlin angekündigt.

Eine große Rolle in diesem Informationssystem sollen Arzneimittel oder Subpopulationen spielen, für die der Gemeinsame Bundesausschuss keinen Nachweis eines Zusatznutzens anerkannt hat. Gerade vor dem Hintergrund eines jüngst ergangenen Beschlusses des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, wonach der Erstattungsbetrag für die Verordnung von Subpopulationen ohne Zusatznutzen nicht wirtschaftlich ist, gewinnt dies besondere Bedeutung. Stroppe betonte, dass Arzneimittel ohne nachgewiesenen Zusatznutzen eine Verordnungsalternative für den Arzt bleiben müssen. Auch wenn der Erstattungsbetrag über dem Preis der zweckmäßigen Vergleichstherapie liege, müsse es möglich sein, ein solches Arzneimittel ohne Regressrisiko dann zu verordnen, wenn es sich um eine echte medizinische Alternative zu Standardpräparaten handele.

Ferner strebt das Bundesgesundheitsministerium an, Widersprüche zwischen Ergebnissen der frühen Nutzenbewertungen und mitunter restriktiven Innovationsquoten in regionalen Arzneimittelvereinbarungen von KVen und Kassenverbänden aufzuheben. Insgesamt werde angestrebt, die Therapiefreiheit des Arztes zu stärken, ihn aber nicht völlig aus der Verantwortung für die Wirtschaftlichkeit zu entlassen. Eine Verordnungssteuerung mit Blick auf die Kostenentwicklung wolle das Gesundheitsministerium aber vermeiden.

Auch beim Bundesausschuss sieht man die Notwendigkeit, Ärzten mehr Informationen über Einsatzmöglichkeiten für Arzneien ohne Zusatznutzen, etwa über die tragenden Beschlussgründe, zu liefern, so GBA-Abteilungsleiter Thomas Müller.

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