Finanzierung des Rettungsdienstes

Brandenburger Rettungsdienst: Friedenspflicht verlängert

Im Streit um die Finanzierung des Rettungsdienstes in Brandenburg zwischen Landkreisen und Krankenkassen haben die Akteure die Friedenspflicht bis Ende Juni ausgeweitet.

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Potsdam. Die Gespräche zwischen den Brandenburger Landkreisen und den Krankenkassenverbänden über die Finanzierung des Rettungsdienstes im Land Brandenburg brauchen offenbar mehr Zeit: Die seit dem 1. April geltende Friedenspflicht von zunächst acht Wochen wurde bis zum 30. Juni verlängert.

Das geht aus der schriftlichen Antwort von Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos, für BSW) auf eine mündliche Anfrage des Landtagsabgeordneten Professor Michael Schierack (CDU) hervor, die der Ärzte Zeitung vorliegt. Demnach werde derzeit an einem neuen Kalkulationsmodell gearbeitet, das aber mit den Kassen geeint sein und rechtlich den Anforderungen des Gebührenrechts entsprechen müsse.

„Alle Seiten haben großes Interesse, schnell eine tragfähige Lösung zu finden“, erklärte Müller. Hintergrund der Diskussion ist ein Streit über die Kosten des Rettungsdienstes, die sich in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt haben. (lass)

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