Reform der Schuldenbremse

Bundesrat folgt Bundestag beim Sondervermögen: 500 Milliarden Euro und mehr können fließen

Der Bundesrat hat einer heiß diskutierten Änderung des Grundgesetzes zur Schuldenaufnahme zugestimmt. Vier Länder ziehen nicht mit und enthalten sich. Die Krankenhausreform ist einen Schritt weiter. Der AOK-Bundesverband fordert Investitionen auch im Gesundheitswesen.

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