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Hausarztverträge

Bundesrat stellt Weichen für mehr Freiheit

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BERLIN. Der Bundesrat hat der Neuregelung der Hausarztverträge am Freitag zugestimmt. Damit entfällt die alte Finanzierungsklausel. Künftig müssen die Vertragspartner erst nach vier Jahren die Wirtschaftlichkeit nachweisen.

Nur mit Zähneknirschen haben die Länder das Arzneisparpaket im 14. SGB-Änderungsgesetz durchgewinkt. Dass das Preismoratorium für Arzneihersteller bis Ende 2017 verlängert wird, sei "nicht sachgerecht".

Lieber hätten die Länder es gesehen, wenn es Herstellern gestattet worden wäre, die seit 2009 eingefrorenen Preise um die Inflationsrate zu erhöhen. Ebenfalls kritisch beurteilen sie es, dass der Erstattungspreis künftig Ausgangspunkt für die Berechnung der Handelsmargen ist. Dies könne zu einer Preiserosion für innovative Arzneimittel führen, hieß es.

Mit Mehrheit angenommen hat die Länderkammer zudem einen Gesetzesantrag aus Hessen und Baden-Württemberg. Darin wird vorgeschlagen, den Rettungsdienst als einen eigenen Leistungsbereich im SGB V zu regeln.

Dieser habe sich in den vergangenen Jahren zu einem ganz eigenen Leistungsangebot im vorklinischen Bereich entwickelt und sei weit mehr als nur "Krankentransport", sagte der baden-württembergische Innenminister Reinhold Gall (SPD).

Die bisherige Regelung führe zu vielen Fehlanreizen, da erst mit der Behandlung des Patienten im Krankenhaus auch ein Anspruch geschaffen wird, um die Transportleistung den Kassen in Rechnung zu stellen. Daher soll ein neuer Paragraf 38 a SGB V den Rettungsdienst als eigenes Leistungssegment etablieren.

Eine klare Absage erteilte diesem Ansinnen die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Annette Widmann-Mauz (CDU). Sie verwies darauf, dass der Rettungsdienst als Teil der Daseinsfürsorge der Länder etabliert sei.

Zudem ermögliche bereits die geltende Rechtslage, gemeinsame Leitstellen für den ärztlichen Bereitschaftsdienst und den Notarzt zu schaffen.Ungeachtet dieser Ablehnung stimmte der Bundesrat mit Mehrheit dafür, den Gesetzentwurf erneut im Bundestag einzubringen.

Bereits im Mai 2013 hatte die Länderkammer den Entwurf dem Bundestag überwiesen. Er wurde dort bis zu den Bundestagswahlen nicht mehr beraten und fiel somit der Diskontinuität anheim. (fst)

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