Reform beschlossen

Bundestag erlaubt Notfallsanitätern die Heilkunde

Der Bundestag will Notfallsanitätern mehr Rechtssicherheit schaffen: Ihnen ist künftig die Ausübung der Heilkunde erlaubt. Die Baustelle scheint aber noch nicht vollständig geschlossen.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Ein Notarzt versorgt einen Patienten. Künftig sollen auch Notfallsanitäter heilkundliche Maßnahmen durchführen dürfen.

Ein Notarzt versorgt einen Patienten. Künftig sollen auch Notfallsanitäter heilkundliche Maßnahmen durchführen dürfen.

© benjaminnolte / stock.adobe.com

Berlin. Notfallsanitäter erhalten mehr Rechtssicherheit bei Einsätzen. Mit den Stimmen der Unionsfraktionen, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke hat der Bundestag am Donnerstagabend das Notfallsanitätergesetz geändert. Die Abgeordneten der FDP enthielten sich, die der AfD stimmten dagegen. Die Änderungen sind Teil des MTA-Reformgesetzes.

Der neue Paragraf 2a des Gesetzes gesteht den Notfallsanitätern die „eigenverantwortliche Durchführung heilkundlicher Maßnahmen“ zu, auch wenn es um invasive Maßnahmen geht. Bislang handelten Notfallsanitäter in einer rechtlichen Grauzone, wenn sie am Einsatzort Menschen intensiv versorgten, weil noch kein Notarzt vor Ort war, aber gehandelt werden musste, um Leben zu retten.

Leben retten in der Grauzone

Netz und doppelter Boden bildete in Fällen, in denen Sanitäter die ihnen zugestandenen Kompetenzen überschritten, nur der „rechtfertigende Notstand“ des Strafgesetzbuches. Mit dem neuen Paragrafen werde nun „ein Grundfehler“ der bisherigen Gesetzgebung beseitigt, sagte der SPD-Abgeordnete Dirk Heidenblut in der kurzen Aussprache vor dem Beschluss.

Von einem Durchbruch in einer jahrelangen Diskussion sprach die Berichterstatterin der Unionsfraktion Emmi Zeulner (CSU). „Wir ermöglichen es den Notfallsanitätern, für das Zeitfenster bis zum Eintreffen des Arztes, dass sie rechtssicher Heilkunde auch invasiver Art ausüben können, wenn sie dies in der Ausbildung erlernt haben und dies erforderlich ist, um Lebensgefahr oder Folgeschäden von einem Patienten abzuwenden“, sagte Zeulner.

Der Gesundheitsausschuss hatte erst am Wochenende den sperrigen Regierungsentwurf kräftig entschlackt. Die „Ärzte Zeitung“ berichtete.

Linke lobt, Grüne wollen mehr

Lob und Anregungen für weitere Entwicklungen gab es dazu aus der Opposition. Der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen stelle eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Regierungsentwurf dar. „Das muss man anerkennen“, sagte Harald Weinberg von der Linksfraktion. Man hätte sich mehr vorstellen können, zum Beispiel eine Berücksichtigung der Schmerzversorgung durch Sanitäter. Dazu hatte die Linksfraktion Vorschläge eingebracht.

Am Ziel sei man damit noch nicht, sagte dazu auch der Notfallmediziner Dr. Janosch Dahmen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Notfallsanitäter dürften auch nach der neuen Gesetzeslage Menschen mit schlimmen Schmerzen keine Opiate verabreichen, solange noch kein Arzt anwesend sei.

Hier gebe es Nachbesserungsbedarf. Der Bund müsse das Betäubungsmittelgesetz ändern, um unnötiges Leid zu verhindern. Notfallsanitäter lernten ihrer Ausbildung die Opiatgabe, dürften aber nicht damit umgehen.

Notärzte haben noch Bedarf

Mehrere Verbände und Arbeitsgemeinschaften der Notärzte und Rettungsdienste hatten kurzfristig weitere Konkretisierungen und Ergänzungen vorgeschlagen.

So sollte ihrer Formulierung in das Gesetz ein klarer Hinweis auf die Möglichkeit der „telemedizinischen Delegation durch speziell qualifizierte Notärzte“ aufgenommen werden. Dies wurde so nicht umgesetzt. Im Gesetz ist schlicht von „teleärztlicher Versorgung“ die Rede.

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