Pflegebeitrag

Bundestag regelt den Beitragssprung

Veröffentlicht:

BERLIN. Am Donnerstagabend wird der Bundestag die kräftige Beitragserhöhung in der Pflege auf den Weg bringen. Das „5. Gesetz zur Änderung des SGB XI“ wird dann in erster Lesung beraten. „Mehr Menschen haben die unterschiedlichen Leistungsverbesserungen in Anspruch genommen als ursprünglich erwartet“, heißt es in der Begründung.

Ab Anfang kommenden Jahres soll der Beitragssatz dann 3,05 Prozent (Kinderlose: 3,3 Prozent) betragen, 0,5 Punkte mehr als bisher. So sollen zusätzlich jährlich 7,6 Milliarden Euro in die Pflegekassen kommen. Das werde Beitragssatzstabilität bis ins Jahr 2022 ermöglichen. Bund, Länder und Gemeinden als Arbeitgeber kostet die Erhöhung jährlich 255 Millionen Euro.

Auch die Rentenversicherung ist indirekt betroffen, denn durch die geplante Festschreibung des Sicherungsniveaus vor Steuern auf 48 Prozent ergeben sich für den Bundeshaushalt allein im Jahr 2023 Mehrausgaben in Höhe von 700 Millionen Euro. Die Mehrbelastung für private Arbeitgeber durch den höheren Beitragssatz wird für 2019 auf 2,1 Milliarden Euro beziffert.

Der GKV-Spitzenverband hat die „reflexhafte Anhebung des Beitragssatzes“ gerügt, da nicht die Möglichkeit eines Bundeszuschusses geprüft worden sei. (fst)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neuerungen der STIKO-Impfempfehlungen

Meningokokken: Warum gerade Jugendliche geimpft werden sollten

Stellungnahme der American Academy of Sleep Medicine

Schläfrige Patienten: Müdigkeitsanamnese auf keinen Fall verschlafen

Lesetipps
Steckt da die richtige Karte drin, oder muss sie etwa zum Jahreswechsel ausgetauscht werden? Die KBV warnt Vertragsarztpraxen vor Untätigkeit bei älteren Konnektoren und Arztausweisen, weil anderenfalls der TI-Zugang blockiert wäre.

© Ingenico Healthcare

Austausch notwendig

KBV rät dringend: Jetzt Ersatz für ältere Konnektoren beschaffen

Hat eine Patientin mit metabolischer Fettleber zusätzlich eine Hypertonie, sollte der Fibroseverlauf strenger kontrolliert werden.

© Anna Khomulo / stock.adobe.com

Synergistischer Effekt

Hypertonie verschlimmert wohl metabolische Fettleber