Hochschulische Pflegeausbildung

Bundestag segnet Lauterbachs Pflegestudiumsgesetz ab

Pflegestudierende in Deutschland sollen künftig mehr finanzielle Unterstützung erfahren – und sich im Studium Kompetenzen zur selbstständigen Heilkundeausübung aneignen: Der Bundestag gibt dafür grünes Licht.

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Blick in den Deutschen Bundestag

Blick in den Deutschen Bundestag

© Michael Kappeler/dpa/picture alliance

Berlin. Auskömmliche Vergütung während des Pflegestudiums, schnellere Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen, Erwerb von Heilkunde-Kompetenzen in der hochschulischen Ausbildung: Der Bundestag hat am Donnerstag grünes Licht für den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung – kurz PflStudStG – gegeben.

Danach erhalten Studierende in der Pflege künftig für die gesamte Dauer ihres Studiums eine Vergütung. Zudem werden Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinheitlicht und vereinfacht. „Wir geben Studierenden nun auch den finanziellen Freiraum, um sich ganz auf das Studium konzentrieren zu können“, sagte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nach der Verabschiedung des Gesetzes.

„Brauchen mehr junge Menschen in der Pflege“

In einer älter werdenden Gesellschaft habe man nicht nur die soziale Pflegeversicherung neu zu ordnen, so Lauterbach. „Wir brauchen auch mehr junge Menschen, die in der Pflege arbeiten.“ Um sie für den Pflegeberuf zu begeistern, bedürfe es bereits in der hochschulischen Pflegeausbildung attraktive Bedingungen.

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Der Anteil von Pflegeakademikern ist bislang gering – von der vom Wissenschaftsrat vor einigen Jahren ausgegebenen Quote von zehn bis 20 Prozent ist Deutschland weit entfernt. Laut Gesetz kann außer den bisherigen Berufsbezeichnungen „Pflegefachfrau“ und „Pflegefachmann“ künftig eine geschlechtsneutrale Berufsbezeichnung „Pflegefachperson“ gewählt werden. Dies gilt auch für diejenigen, die bereits über eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung verfügen.

Heilkunde: Moll spricht von einem guten Anfang

Das Gesetz erweitert zudem das Ausbildungsprofil für die akademisierten Pflegekräfte. Erstmalig werden verbindlich erweiterte Kompetenzen für die selbstständige Ausübung der Heilkunde in die hochschulische Pflegeausbildung integriert.

Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Claudia Moll, sagte, Pflegestudenten dürften künftig in bestimmten Bereichen ihre Kompetenzen „endlich voll einsetzen“ und ohne ärztliche Anweisung tätig werden. „Das ist ein guter Anfang.“ In nächsten Schritt müsse diese Ausweitung der Befugnisse für alle Pflegefachkräfte kommen – „noch in dieser Legislatur“.

Das Gesetz enthält auch Neuregelungen jenseits von Pflege. So werden die Kinderkrankentage pro Kind und Elternteil für 2024 und 2025 von regulär zehn auf 15 erhöht. Apothekerinnen und Apotheker sollen zudem ohne Rücksprache mit den Krankenkassen Medikamente auf der sogenannten Engpassliste für Arzneien austauschen können. Dafür soll es keine Wirtschaftlichkeitsprüfung mehr geben. (hom)

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