Kartellrecht für Kassen

Bundestag winkt GWB-Novelle durch

BERLIN (dpa). Das Kartellrecht wird schon bald auch für gesetzliche Krankenkassen gelten. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag eine Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen.

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Die Regierung will damit sicherstellen, dass die Kassen durch Zusammenschlüsse oder Absprachen nicht zu mächtig werden.

Mit ihrer Unterstellung unter das Kartellrecht soll verhindert werden, dass sich die Kassen etwa bei dem Angebot von Wahltarifen oder der Erhebung von Zusatzbeiträgen abstimmen und ihren Mitgliedern damit keine Wahlfreiheit mehr lassen. Die Reform soll zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Sie war bis zuletzt umstritten.

Die Krankenkassen hatten argumentiert, dass damit die Kooperation untereinander gefährdet werde. Aber auch in der CSU hatte es bis zuletzt Vorbehalte gegen die Pläne von Wirtschaftsminister Philipp Rösler und Gesundheitsminister Daniel Bahr (beide FDP) gegeben.

In der Novelle wird nun klargestellt, dass freiwillige Kooperationen weiterhin möglich sind. Dazu zählen etwa die Kooperationsgemeinschaft Mammographie-Screening oder die gemeinsamen Vertretungen der Ersatzkassen auf Länderebene. Die Opposition lehnte die Neuregelung ab.

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