Antwort der Bundesregierung

COVID-Impfung bei der Bundeswehr: 131 Verfahren wegen Befehlsverweigerung

Bei den Streitkräften hieß es lange Zeit „angetreten zur Coronaimpfung!“ Die Anzahl aktenkundiger Impfgegner blieb jedoch überschaubar.

Veröffentlicht:

Berlin. Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr mussten sich in den ersten Pandemiejahren gegen COVID-19 impfen lassen. So hatte das Bundesverwaltungsgericht Mitte 2022 entschieden. Erst zwei Jahre später, im Mai 2024, verabschiedete das Bundesverteidigungsministerium die „Duldungspflicht“ gegenüber der Coronavorsorge zugunsten einer „nachdrücklichen Empfehlung“.

Bis dahin hatte die Bundeswehr gegen 131 impfunwillige Soldatinnen und Soldaten ein gerichtliches Disziplinarverfahren wegen Gehorsamsverweigerung eingeleitet. Gerichtliche Disziplinarmaßnahmen wurden daraufhin gegen 33 Personen verhängt.

Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Wieviele Soldatinnen und Soldaten insgesamt die Coronaimpfung zunächst verweigert haben, ist der Bundesregierung allerdings nicht bekannt. Dies werde nicht erfasst, heißt es. (cw)

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