Gesetzgeberischer Irrtum korrigiert
Erweiterter Bewertungsausschuss bestätigt: ePA-Befüllung bleibt bis Ende 2026 abrechenbar
Mit einem Beschluss stellt der Erweiterte Bewertungsausschuss klar: Die Befüllung der elektronischen Patientenakte kann bis Ende 2026 abgerechnet werden.








