Kosten-Nutzen-Bewertung in Deutschland
"Das Gerede von internationalen Standards ist irreführend"
Seit 1. April steht sie im Sozialgesetzbuch V: die Kosten-Nutzen-Bewertung. Doch nimmt man die Lesart von Dr. Rainer Hess, dem Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), dann ist die Kosten-Nutzen-Bewertung ein Randphänomen. Sie werde gar nicht "eingeführt" in Deutschland, schrieb Hess in einem Thesenpapier im Juni dieses Jahres.