Der Hausarztvertrag ist kein Test, sondern "alternative Regelversorgung"
BERLIN (ble). Der Hausarztvertrag nach Paragraf 73b SGB V von AOK-Baden-Württemberg, Medi und Hausärzteverband Baden-Württemberg stellt nach Ansicht des stellvertretenden AOK-Vorsitzenden, Dr. Christopher Hermann, keinen beliebigen Modellversuch dar.