Kommentar

Die Demontage der Hausarztverträge

Angela MisslbeckVon Angela Misslbeck Veröffentlicht:

Hausarztverträge mit lukrativen Zusatzeinnahmen für die beteiligten Ärzte könnten der Vergangenheit angehören, wenn sich das Bundesversicherungsamt mit seiner Meinung durchsetzen sollte. Es beruft sich dabei auf den Gesetzgeber.

Denn mit der Beanstandung des Schiedsspruchs zum Hausarztvertrag zwischen den Ersatzkassen und dem Hausärzteverband in Brandenburg schafft die Aufsichtsbehörde eine strenge Rechtsauslegung des neuen Paragrafen 73b SGB V.

Hausarztverträge dürfen die Kassen demnach keinen Cent zusätzlich kosten. Wenn Hausärzte dadurch mehr verdienen, dann nur, weil sie dafür sorgen, dass an anderer Stelle gespart wird. Das gesetzgeberische Ziel des alten Paragrafen 73b - Hausärzte besser zu stellen, um den Job attraktiver zu machen - spielt keine Rolle mehr.

Diese Vorgabe stellt die Hausarztverträge insgesamt in Frage. Wer arbeitet jahrelang mehr in der vagen Hoffnung, dass irgendwann etwas für ihn herausspringt, was anderswo eingespart wurde? An solchen Verträgen dürften weder Hausärzte noch ihr Verband ein Interesse haben.

Bleibt es bei dieser Rechtsauslegung des Bundesversicherungsamtes, dann dürfte dies das Ende der Hausarztverträge bedeuten.

Lesen Sie dazu auch: Kassen-Aufsicht stoppt Hausarztvertrag - zu teuer

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 08.04.201115:46 Uhr

Eine juristische Bankrotterklärung des Bundesversicherungsamts

Das liegt hart an der Grenze der für Amtsträger strafbaren Rechtsbeugung! Der seit 2009 bundesweit gültige und Körperschaften Öffentlichen Rechts verpflichtende Paragraf 73b Sozialgesetzbuch (SGB) V sah als Bundesgesetz die Einführung von flächendeckenden Hausarztverträgen in Deutschland vor.

GKV-Kassen, allen voran die BARMER-GEK mit ihrer jetzt als Lobbyistin der forschenden Pharmaindustrie tätigen Ex-Vorstandsvorsitzenden, Birgit Fischer (SPD), haben bis auf wenige Ausnahmen selektive Hausarztverträge im Schulterschluss mit Dr. Rösler (FDP), BÄK, KBV und manchen Länder-KVen bis auf Messer bekämpft und boykottiert. Und dies, obwohl der dabei erstarkte Deutsche Hausärzteverband (HÄV) bundesweit mandatiert und damit per Gesetz zu Vertragsabschlüssen ermächtigt wurde.

Der § 73 b SGB V war vom Gesetzgeber zur Stärkung und besseren Alimentierung a l l e r hausärztlich tätigen Kolleginnen und Kollegen (Pädiater, HA-Internisten, Praktiker, FAfAM etc.) eingerichtet worden, weil man anders der Facharztdominanz (und auch -ignoranz?) nicht mehr begegnen konnte. U n d , das wird gerne vergessen, den damals schon deutlichen allgemeinmedizinischen Versorgungslücken im ländlichen Raum perspektivisch etwas entgegen gesetzt werden musste.

Jetzt haben wir den Salat: Irreparabler Hausärztemangel im ländlichen und kleinstädtischen Raum bei abbröckelnd defizitärer Facharztversorgung und als Antithese sozusagen Betonfraktionen bei KBV, Einzel-KVen, GKV-Kassen, Politik und Aufsichtsbehörden. Was muss eigentlich noch Alles passieren?

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM in Dortmund

Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums v.l.n.r.: Professor Karl Broich (BfArM), Dr. Jürgen Malzahn (AOK-Bundesverband), Dr. Christine Mundlos (ACHSE e.V.), Hauke Gerlof (Ärzte Zeitung), Dr. Johanna Callhoff (DRFZ), Professor Christoph Schöbel (Ruhrlandklinik, Universitätsmedizin Essen), Privatdozent Dr. Christoph Kowalski (Deutsche Krebsgesellschaft), Dr. Peter Kaskel (Idorsia)

© Thomas Kierok

ICD-11: Die Zeit ist reif für die Implementierung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Abb. 1: Bei erfolgreich therapierter Sialorrhö ist Teilhabe wieder leichter möglich

© Olesia Bilkei / stock.adobe.com [Symbolbild]

Glycopyrroniumbromid bei schwerer Sialorrhö

Wirtschaftliche Verordnung durch bundesweite Praxisbesonderheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Proveca GmbH, Düsseldorf
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Lungensurfactant

Warum Seufzen der Atmung gut tut

Lesetipps
Der Rücken eines Mannes mit Gürtelrose zeigt Vesikel.

© Chinamon / stock.adobe.com

Alter für Indikationsimpfung herabgesetzt

STIKO ändert Empfehlung zur Herpes zoster-Impfung

Mammografie-Screening bei einer Patientin

© pixelfit / Getty Images / iStock

Prävention

Mammografie-Screening: Das sind Hindernisse und Motivatoren