Wochenkolumne aus Berlin
Die Glaskuppel zur ePA: Turbo-Test für die grüne Banane
Deutschland ist bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens spät dran. Dennoch gibt es nach wie vor gewichtige Stimmen, die vor überhasteter Einführung der elektronischen Patientenakte warnen. Und dann wäre da noch die Sache mit dem Nutzen von Gesundheitsdaten.







![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


