Die KV-Abrechnung sagt nicht alles aus
GÖTTINGEN (pid). Die Ärztekammer Niedersachsen muß eine Allgemeinmedizinerin aus Göttingen als Fachärztin für psychotherapeutische Medizin anerkennen, obwohl nach den Abrechnungsstatistiken der Kassenärztlichen Vereinigung ihre psychotherapeutische Tätigkeit nur einen geringen Anteil ihrer ärztlichen Arbeit ausgemacht hat.