Drittes Triptan rezeptfrei

BONN (cw). Zolmitriptan ist das dritte Triptan, das aus der Rezeptpflicht entlassen werden darf. Ein entsprechender Antrag wurde heute vom Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht beim BfArM mehrheitlich angenommen.

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Dem müssen jetzt nur noch Bundesgesundheitsminsterium und Bundesrat zustimmen. Aus der Wirkstoffklasse der Triptane sind bereits Naratriptan und Almotriptan in rezeptfreien Versionen im Markt. Zolmitriptan wird in Deutschland von AstraZeneca unter dem Markennamen AscoTop® angeboten.

Dem Antrag auf Entlassung des Durchfall-Mittels Racecadotril (Tiorfan®/Trommsdorff) aus der Verschreibungspflicht wurde dagegen nicht entsprochen.

Die Entscheidung über den Antrag des BfArM, die Packungsgrößen für diverse rezeptfreie nichtsteroidale Antirheumatika (Acetylsalicylsäure, Diclofenac, Ibuprofen, Naproxen, Phenazon und Propyphenazon) auf eine Reichweitendauer von vier Tagen zu begrenzen, hat der Ausschuss auf die kommende Sitzung am 26. Juni vertagt.

Auch der bereits mehrfach vorgelegte Antrag, Paracetamol generell verschreibungspflichtig zu machen, wurde erneut vertagt.

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