EU ringt weiter um neue Arbeitszeitregelung

Brüssel (spe). Eine Entscheidung über die Neufassung der EU-Arbeitszeitrichtlinie ist weiter nicht in Sicht. Die Arbeits- und Sozialminister der EU-Staaten lehnten die Vorschläge des Europäischen Parlaments (EP) für eine Änderung des bestehenden Rechts kürzlich ab.

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Dies betrifft vor allem die von den Europaabgeordneten geforderte Beendigung der Ausnahmeregelung von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden (opt out). Viele Staaten bestehen auf einer Beibehaltung des opt outs. Die Regelung findet derzeit unter anderem auch in deutschen Kliniken Anwendung.

Das EP hatte im Dezember in zweiter Lesung entschieden, die Ausnahmeregelung, die längere durchschnittliche Wochenarbeitszeiten erlaubt, spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten der Neuregelung auslaufen zu lassen. Die Abgeordneten verlangen ferner, Bereitschaftsdienste künftig generell als Arbeitszeit zu werten, einschließlich der inaktiven Phasen. Die Minister fordern indessen flexible Anrechnungsmöglichkeiten der Phasen, in denen ein Arbeitnehmer seiner Bereitschaftsdiensttätigkeit nicht aktiv nachgeht. Grundlage hierfür sollen gesetzliche beziehungsweise tarifvertragliche Regelungen sein.

Eine Lösung der strittigen Fragen soll nun im Vermittlungsverfahren zwischen EP, Rat und der Europäischen Kommission gefunden werden, das gestern begonnen hat. Fachleute rechnen jedoch nicht mit einem Kompromiss, da die Positionen hinsichtlich des opt-out festgefahren sind. Die Europäische Kommission wäre dann mit ihrem Vorschlag, die Arbeitszeitregelungen in der EU flexibler zu gestalten, gescheitert. Bei einer Beibehaltung der Gesetzgebung müssten zahlreiche EU-Staaten damit rechnen, von der Brüsseler Behörde vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt zu werden, da der Bereitschaftsdienst nach den Urteilen der Luxemburger Richter als Arbeitszeit gilt.

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