Einkommensgrenze für Wechsel in die PKV sinkt

Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze in der GKV sollen sinken.

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Der Wechsel in die PKV könnte mit einer sinkenden Versicherungspflichtgrenze für manch einen möglich werden.

Der Wechsel in die PKV könnte mit einer sinkenden Versicherungspflichtgrenze für manch einen möglich werden.

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BERLIN (fst). Im kommenden Jahr sollen in der GKV die Beitragsbemessungs- und die Versicherungspflichtgrenze sinken. Das geht aus einem Entwurf der "Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung" des Bundesarbeitsministeriums hervor.

Was sonst im Herbst eines jeden Jahres als formaler Akt kaum für Aufsehen sorgt, ist dieses Jahr ein Politikum: Die Versicherungspflichtgrenze soll gesenkt werden, so dass gesetzlich Versicherte künftig bereits ab einem monatlichen Bruttoverdienst von 4125 Euro (bisher: 4162 Euro) in die private Krankenversicherung wechseln können. Zusätzlich ist im GKV-Finanzierungsgesetz vorgesehen, dass Versicherte bereits nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeits-Entgeltgrenze von zur Zeit 49 950 Euro in die PKV wechseln können. Bislang beträgt die Wartezeit drei Jahre. Abgeordnete der Opposition sehen in diesem Schritt ein Indiz für eine Politik zugunsten der PKV. Im laufenden Jahr war die Entgeltgrenze im Vergleich zu 2009 von 48 600 auf 49 950 Euro gestiegen.

Geplant ist zudem, die Beitragsbemessungsgrenze von 3750 auf 3712,50 Euro im Monat zu senken. Dies ist die Grenze, oberhalb derer das Einkommen eines Versicherten beitragsfrei bleibt. Der Wert wird jedes Jahr an die die Entwicklung von Löhnen und Gehältern angepasst. Da die Einkommen 2009 krisenbedingt im Schnitt um 0,24 Prozent geschrumpft sind, soll erstmals die Beitragsbemessungsgrenze sinken. Für Arbeitnehmer und -geber wird sich kaum eine Entlastung ergeben, weil die Gesundheitsreform ab Januar 2011 einen allgemeinen Beitragssatz in der GKV von 15,5 statt wie bisher 14,9 Prozent vorsieht.

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 18.09.201018:58 Uhr

Auf den Kopf gestellte Progression - die Perversion der Inversion als Regression!

Jetzt hat es die seit November 2009 erfolgreich amtierende Bundesministerin für Arbeit und Soziales (BMAS), Frau Dr. med. Ursula von der Leyen, als studierte Ökonomin auch erwischt: Ihre Referenten liefern mit einem ''Entwurf der "Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung" des Bundesarbeitsministeriums'' einen kapitalen Murks ab!

1. Die ''Versicherungspflichtgrenze soll gesenkt werden, so dass gesetzlich Versicherte künftig bereits ab einem monatlichen Bruttoverdienst von 4125 Euro (bisher: 4162 Euro) in die private Krankenversicherung wechseln können.'' Diese Differenz von 37 Euro (sic!) bedeutet eine Absenkung von sage und schreibe 0,89 %. Das macht den "Kohl" wahrlich nicht fett!

2.''Dass Versicherte bereits nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeits-Entgeltgrenze von zur Zeit 49 950 Euro'' (=4.162,50 Euro mtl.)in die PKV wechseln können'' ist ein echter Kotau vor der PKV! Davor oder danach kann das Jahreseinkommen auch erheblich niedriger sein, und dies spült mehr Neukunden in die Haifischbecken der PKV.

3.''Geplant ist zudem, die Beitragsbemessungsgrenze'' (BBG) ''von 3.750 auf 3.712,50 Euro im Monat zu senken. Dies ist die Grenze, oberhalb derer das Einkommen eines Versicherten beitragsfrei bleibt.'' Diese Meldung sollten sich alle auf der Zunge zergehen lassen und den bitteren Nachgeschmack abspüren: Die BBG wird um 37,50 Euro, also um 1% abgesenkt, damit auch ja die Masse der kleinen und mittleren Einkommen bei dann 15,5 % Beitragssatz in der GKV schön brav einzahlen. Die genau 3.712,50 mtl. brutto verdienen, zahlen dann davon 575,44 Euro nur in die GKV (incl. Arbeitgeberanteil) ein. Wer 4.500 Euro mtl. verdient, zahlt nur noch 12,79 % vom Brutto in die GKV. Und wer 8.000 Euro im Monat hat, zahlt nur noch gemeinsam mit seinem Arbeitgeber 7,19 % in die GKV ein!

Eines ist sicher: Der Lieblings-Einkommens-Steuertarif von FDP Westerwelle & Co würde, wenn wir sie nur ließen, auch in Etwa so aussehen. Es lebe die auf den Kopf gestellte Progression - sozusagen die Perversion der Inversion als Regression!

Was hat das nur Alles mit Solidarität für die Armen, Schwachen, Kranken, Desolaten, Sterbenden in unserer Gesellschaft zu tun. Und was mit Zukunftsfestigkeit, Nachhaltigkeit, Verlässlichkeit, sozialer Verantwortung, Gesundheitsbildung, Krankheitsverhinderung und mit der Förderung somatischen, psychischen und sozialen Wohlbefindens?

"Denk'' ich als Hausarzt in Deutschland in der Nacht, bin ich allgemeinmedizinisch um den Schlaf gebracht", frei nach H. Heine, befürchtet

mit kollegialen Grüßen Ihr Dr. med. Th. G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Quellen: Bericht der ÄZ, mehrfache und einfache Dreisatzrechnungen, graue Zellen

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