RECHTSGRUNDLAGEN DER RABATTVERTRÄGE
Erst das WSG hat für Schwung bei Rabattverträgen gesorgt
Ein einziger Satz, mit dem das Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG) das SGB V ergänzt hat, hat in den vergangenen Monaten so etwas wie Marktwirtschaft im Gesundheitswesen ausgelöst: Selbstbestimmte Rabatte von Herstellern auf ihre Arzneimittel.