Experten streiten über Verkauf von Teilzulassungen
FRANKFURT AM MAIN (juk). Dürfen Vertragsärzte, die nur noch mit halber Zulassung arbeiten wollen, die andere Hälfte der Zulassung verkaufen? Über die Antwort auf diese Frage herrscht vier Monate nach Inkrafttreten des neuen Vertragsarztrechtes noch Uneinigkeit unter den Rechtsexperten, wie der Arztrechttag In Frankfurt zeigte.